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Gesundheit

Elektronische Patientenakte geht deutschlandweit an den Start

  • Veröffentlicht: 16.04.2025
  • 09:35 Uhr
  • dpa
Ein Hausarzt lädt in seiner Praxis Dokumente in eine elektronische Patientenakte "ePA". (Symbolbild)
Ein Hausarzt lädt in seiner Praxis Dokumente in eine elektronische Patientenakte "ePA". (Symbolbild)© Daniel Karmann/dpa

Alles Wichtige auf einen Blick: Nicht nur Ärzte sollen von der elektronischen Patientenakte profitieren, sondern auch Patient:innen. Ende des Monats startet sie bundesweit. Alles, was Sie jetzt wissen müssen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab Ende April soll die elektronische Patientenakte (ePA) bundesweit genutzt werden, ab Oktober ist sie in Arztpraxen sowie Kliniken obligatorisch.

  • In drei Modellregionen - Hamburg und Umland, Franken sowie Teilen Nordrhein-Westfalens - wurde die ePA im Alltag getestet.

  • Der scheidende Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sieht bezüglich möglicher Sicherheitslücken keinen Grund mehr zur Besorgnis.

Die elektronische Patientenakte (ePA) soll ab Ende April in ganz Deutschland genutzt werden können und ab Oktober in Arztpraxen und Kliniken verpflichtend werden. Das geht aus einem in Berlin bekanntgewordenen Brief des scheidenden Gesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) an die Gesellschafter der Digitalagentur Gematik hervor, die die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreibt.

Elektronische Patientenakte

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Seit 15. Januar haben 70 Millionen der gut 74 Millionen gesetzlich Versicherten in ganz Deutschland eine ePA von ihrer Krankenkasse angelegt bekommen. Das Zusammenspiel mit Praxen und Kliniken wurde aber zunächst nur in drei Regionen getestet. Ab 29. April soll die ePA in ganz Deutschland genutzt werden können. Ab 1. Oktober ist sie von den Leistungsanbietern wie etwa Ärzt:innen zu nutzen, schreibt Lauterbach.

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Wie es in Lauterbachs Ministerium hieß, seien höchste Sicherheitsstandards bei der ePA gültig. Für die Patient:innen ist die Nutzung freiwillig – nach dem Motto: Alle bekommen eine E-Akte, außer man widerspricht aktiv.

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Welche Informationen werden gespeichert?

Die elektronische Patientenakte soll Versicherte ein Leben lang begleiten. In dem digitalen Speicher sollen etwa Arztbriefe, Befunde, Laborwerte und verordnete Medikamente gesammelt werden. Zugriff bekommen Praxen, Kliniken und Apotheken, wenn die Versicherten ihre Krankenkassenkarte in deren Lesegerät stecken.

Über die Smartphone-App ihrer Krankenkasse können die Versicherten Zugriffsrechte widerrufen oder selbst festlegen, welche Mediziner:innen wie lange Einsicht bekommen sollen. Auf diese Weise können sie auch Dokumente in die E-Akte hochladen, zum Beispiel selbst geführte Blutdruck-Tagebücher oder wichtige Diagnosen aus der Vergangenheit.

Lauterbach sieht keine Sicherheitslücke

300 Praxen, Apotheken und Kliniken in den drei Modellregionen Hamburg und Umland, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens testen die ePA bereits im Alltag. Seit dem Start der Pilotphase sind die Zugriffe auf die E-Akten nach Angaben der mehrheitlich bundeseigenen Digitalagentur Gematik Schritt für Schritt kräftig gestiegen.

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Computerspezialist:innen und verschiedene Organisationen aus dem Gesundheitswesen hatten vor dem Start in den Modellregionen vor Sicherheitslücken gewarnt. Unbefugte könnten demnach Zugriff auf alle E-Akten bekommen. Lauterbach hatte bereits mitgeteilt, entsprechende Sicherheitsprobleme für den Massenzugriff seien gelöst.

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