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Im Bundestag: Abgeordnete gelten länger als 3 Monate als genesen

Im Bundestag: Abgeordnete gelten länger als 3 Monate als genesen

Genesennachweise gelten künftig nur noch für maximal drei Monate. Wer danach in eine Einrichtung mit 2G gehen will, muss sich boostern lassen. Doch das gilt offenbar nicht für Abgeordnete des Bundestages.

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