Eltern mit Familientarif und gerechtem Kindergeld fördern
Vor der nächsten Bundestagswahl nimmt der Wahlkampf allmählich Fahrt auf. Die Konzepte der Parteien zur Familienpolitik werden ein wichtiges Thema in diesem Wahlkampf sein. Kernpunkte von Familienministerin Manuela Schwesig sind die Einführung einer Familienarbeitszeit, der Ausbau von Bildungsangeboten und die Bekämpfung der Kinderarmut. Außerdem soll nach Willen der SPD das Steuerrecht für Familien geändert und ein gerechtes Kindergeld eingeführt werden. Bei der steuerlichen Förderung von Familien soll es künftig keine Rolle mehr spielen, ob Eltern verheiratet, unverheiratet oder alleinerziehend sind. Das Ziel moderner Familienpolitik muss darin bestehen, eine ausgewogenere Balance zwischen Familie und Berufstätigkeit zu erreichen.
Familienministerin Manuela Schwesig stellte Anfang April die sozialdemokratischen Pläne für die Einführung einer Familienarbeitszeit vor. Damit sollen speziell Eltern von Kindern im Alter von bis zu acht Jahren und Angehörige von Pflegebedürftigen entlastet werden. Sie sollen künftig zwei Jahre lang ihre Arbeitszeit flexibel auf 26 bis 36 Wochenstunden reduzieren können und dafür ein Familiengeld von zusammen 300 Euro erhalten.
Das Geld soll vom Staat allerdings nur dann gezahlt werden, wenn beide Elternteile reduziert arbeiten und sich gemeinsam um den Nachwuchs kümmern. Damit soll die Gleichberechtigung in der Familie gefördert werden. Väter sollen ermutigt werden, mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. Müttern soll es erleichtert werden, mehr zu arbeiten. Auf diese Weise werden beide Partner unabhängig voneinander wirtschaftlich gestärkt. Die Regelung soll auch für getrennte Elternpaare gelten.
Eine ähnliche Regelung soll es nach Bekunden von Schwesig auch für pflegende Angehörige geben. Diese sollen künftig drei Monate ganz vom Job pausieren können und dafür eine Lohnersatzleistung bekommen. Zudem sollen sie ebenfalls zwei Jahre Familienarbeitszeit mit 26 bis 36 Wochenstunden beantragen können und erhalten dafür 150 Euro pro Kopf. Das Angebot gilt für zwei Angehörige – das können übrigens auch Geschwister sein.
Recht auf Ganztagsbetreuung und Abschaffung der KITA-Gebühren
Mit einem Bundesgesetz für die Qualität von Kindertagesstätten, einem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und dem schrittweisen Abschaffen der Kita-Gebühren, um die Bildung im frühkindlichen Alter neu zu ordnen, soll die frühkindliche Bildung neu ausgerichtet werden. Außerdem sollen das Kindergeld und der sogenannte Kinderzuschlag zu einem gerechten Kindergeld zusammengeführt werden, von dem besonders die Familien profitieren, die das Geld am dringendsten benötigen: Familien mit geringen Einkommen und mehreren Kindern.
Im Zentrum der Bemühungen moderner Familienpolitik steht parteiübergreifend die Bekämpfung der Kinderarmut. Obwohl die Bundesrepublik Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet hat, sind nach wie vor über 20% der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren arm oder armutsgefährdet.
20% der deutschen Kinder sind arm oder armutsgefährdet
Um armutsgefährdeten Kindern beispielsweise die Teilnahme am sozialen, kulturellen und sportlichen Leben zu ermöglichen, ist nach Ansicht der Kinderkommission des Deutschen Bundestags mehr nötig als die aktuellen Unterstützungsbeiträge des Staates in Höhe von monatlich zehn Euro pro Kind. Da von Armut betroffene Kinder in der Regel in von Armut betroffenen Haushalten aufwachsen, fordert die Kommission die Ergreifung von Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern.
Neben den bereits erwähnten familienpolitischen Konzepten muss die Höhe der monetären Sozialleistungen künftig sicherstellen, dass die Teilhabe und Entfaltung von armen oder armutsgefährdeten Kindern gewährleistet ist. Die Berechnung der Kinderregelsätze und der Bedarf müsse in diesem Kontext dringend reformiert und angepasst werden, da er alles andere als am soziokulturellen Existenzminimum orientiert ist.
Darüber hinaus muss aus Sicht der Kinderkommission Sorge dafür getragen werden, dass keine Sanktionen für Fehlleistungen der Eltern im Zusammenhang mit dem SGB II getroffen werden, welche direkt die Kinder treffen, da diese am wenigsten dafür können. Eine vielfältige Auswahl an Angeboten für Kinder und Jugendliche muss infrastrukturell so organisiert sein, dass alle Kinder unabhängig von ihrer finanziellen und sozialen Situation daran teilnehmen können und auch erreicht werden.
Eine moderne Familienpolitik muss natürlich auch die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sich wieder mehr Bundesbürger dafür entscheiden, Nachwuchs in die Welt zu setzen. Aktuellen Umfragen zufolge verzichten viele Deutsche vor allem aus finanziellen Erwägungen heraus darauf, eine Familie zu gründen. Denn insbesondere werden Eltern stehen oft vor immensen finanziellen Aufwendungen und müssen zudem in den ersten Jahren oft erhebliche Einkommenseinbußen befürchten.
Wichtige Tipps für die Kreditvergabe an (werdende) Eltern
Da nicht alle Eltern finanziell ausreichend vorgesorgt haben, gibt es für viele Paare keine Alternative zur Aufnahme eines Kredits. Allerdings ist es in Deutschland leider nicht in jeder Lebensphase selbstverständlich, von einer Bank oder Sparkasse, ohne weiteres den gewünschten Kredit oder Sofortkredit zu erhalten. Zwar sind Kredite für Schwangere aus Sicht der Kreditinstitute zunächst ganz gewöhnliche Ratenkredite für Singles oder Paare. Die persönliche Kreditwürdigkeit leidet unter dem ungeborenen Kind zunächst nicht.
Doch im Falle einer fortgeschrittenen, deutlich sichtbaren Schwangerschaft wird die Haltung der Banken zum Kreditwunsch grundsätzlich ablehnender. Das liegt an der sachlichen Risikoabwägung als Grundlage jeder Kreditvergabe. Bewertet wird das Kreditrisiko über die gesamte Laufzeit. Mit der Lebendgeburt des Kindes verändern sich die Pfändungsfreigrenzen. Das Einkommen der Kreditnehmerin oder des Paares ändert sich vom Arbeitseinkommen zum Kreditwunsch mit unpfändbarer staatlicher Transferleistung.
Nur auf dem Kindergeld und Elterngeld als Einkommensbasis aufbauend, kann bewilligter Kredit voraussichtlich nicht bedient werden. Denkbar wäre die Bewilligung in diesem Fall als Kredit in der Ehe – vorausgesetzt die Kreditwürdigkeit des Ehepartners als Bürge oder Mitantragsteller reicht aus. Im Internet finden (werdende) Eltern einen ausführlichen Kreditratgeber, der alle relevanten Lebensabschnitte umfasst – angefangen mit Krediten für Schwangere. Behandelt werden hier auch klassische Problemfälle wie Kredite für alleinerziehende Mütter, Kredite für Hausfrauen oder Kredite für kinderreiche Familien.