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§-Schlupfloch: Urlaubstag

Urlaubstage richtig genießen

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Gestrichene Urlaubstage, telefonieren am Steuer? Was ist erlaubt?

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1. Schlupfloch: Urlaubstage mit Verfallsdatum

Während der Probezeit ist es dem Arbeitnehmer zwar in der Regel nicht erlaubt, Urlaub zu nehmen, dennoch baut sich ein Urlaubsanspruch auf. Dieser verfällt auch nicht, wenn man während der Probezeit kündigt. Der Chef ist verpflichtet, diesen aufgebauten Urlaubsanspruch entweder auszubezahlen oder dem Arbeitnehmer dafür frei zu geben – trotz Probezeit! (BUrlG §7 Abs. 4)

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2. Schlupfloch: Das Festnetzgespräch am Steuer

Zwei ähnliche Fälle hatten einen überraschenden Ausgang: die Betroffenen klagten gegen das Bußgeld von 40 Euro und bekamen Recht. Denn die Straßenverkehrsordnung regelt den Verstoß für Mobiltelefone, nicht aber für Mobilteile eines Festnetztelefons. Die seien schließlich durch ihre geringe Reichweite im Normalfall überhaupt nicht zum Telefonieren geeignet. Wo kein Gesetz, da auch kein Bußgeld! (OLG Köln Az. 82 Ss-OWi 93/09)

Abenteuer Leben 2012

§-Schlupfloch: Urlaubsreif!

Einen Urlaubstag zu bekommen, kann manchmal ganz schön schwer sein. Und wenn man ihn erst einmal hat, kann die Bürokratie immer noch im Wege stehen. Mit diesen Schlupflöchern lässt sich niemand mehr den Urlaub versauen.

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3. Schlupfloch: Zebrastreifenrecht für Radler? 

Zebrastreifen sind in der Tat nur für Fußgänger gedacht. Wer den Vorteil eines Zebrastreifens auch als Radler nutzen will, der muss absteigen und schieben. Fährt man mit dem Rad darüber und es kommt zu einem Unfall, trägt man ansonsten eine Mitschuld. (LG Frankenthal Az. 2 S 193/10)

4. Schlupfloch: Auffahrunfall – selbst schuld?

Die Formel, wer auffährt, hat Schuld, stimmt in diesem Fall nicht. Wer nämlich kurz vor dem Unfall die Spur wechselt, macht sich mitschuldig – auch wenn er eigentlich nicht der Unfallverursacher ist. (BGH Az. VI ZR 15/10)

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5. Schlupfloch: Zu viel Stoff?

In der Hausordnung eines Schwimmbads kann das Tragen weiter Badeshorts tatsächlich untersagt werden. Die Gründe: Zum einen wird durch die weiten Badeshorts zu viel Wasser aus dem Becken transportiert, wodurch der Boden erheblich nasser wird und die Rutschgefahr für alle steigt. Zum anderen sorgen die weiten Badeshorts für eine stärkere Verschmutzung im Wasser, weil sich in den Hosentaschen oft Dreck, Zigarettenstummel, Krümel oder Taschentücher befinden, die die Filteranlagen verstopfen. (§ 305 BGB)

6. Schlupfloch: Haare grün, Preisminderung?

In einem ähnlichen Fall klagte eine Dame auf Schmerzensgeld und Preisminderung, weil sich ihre Haare durch zu viel Chlor im Hotelpool grün färbten. Das Urteil des Amtsgerichts Bad Homburg: eine Minderung von zehn Prozent des Reisepreises ist gerechtfertigt, mehr jedoch nicht. Man kann schließlich auch eine Badekappe tragen! 
(Amtsgericht Bad Homburg Az. 2C 109/97-10)  

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7. Schlupfloch: Zu wenig Stoff?

Eine textile Grauzone! In der Regel ist in der Haus- und Badeordnung verankert, dass alle Badegäste "übliche" Badebekleidung tragen müssen. Vor allem Anlagen, die von Familien genutzt werden, behalten sich darüber hinaus in ihrer Badeordnung vor, dass anstößige Badebekleidung und Tangas nicht erlaubt sind! Oben ohne geht gar nicht! (§ 305 BGB, § 7 JöSchG)

8. Schlupfloch: Ermahnen verboten?

Kinder zu ermahnen, wenn man sich von ihnen gestört fühlt, ist erlaubt. Erzieherische Maßnahmen darf man allerdings nicht ergreifen. Denn hier gilt das Elternrecht: wer Beschwerden gegen ein Kind vorzubringen hat, muss sich als Erwachsener an einen Elternteil wenden! (§1626 BG)

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