Die Radarfalle schlägt zu - Bußgelder, Punkte und Fahrverbot
Achtung Radarkontrolle – Geschwindigkeitsüberschreitungen
Geschwindigkeitsüberschreitungen sind der häufigste Grund für Punkte in Flensburg. Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie bei einer Kontrolle erwischt werden?
Achtung Blitzer: Bußgelder und Punkte bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
Alle Autofahrer kennen die Situation: Man hat es eilig, eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht gesehen oder einen Moment nicht aufgepasst – und gerade dann wird man geblitzt. Wer bei einer Radarkontrolle geblitzt wurde, will natürlich wissen, was auf ihn zukommt. Alle Bußgelder, Punkte und Fahrverbote für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind im Bußgeldkatalog, auch BKatV genannt, als Regelsätze festgeschrieben.
Womit müssen Autofahrer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung rechnen?
Geschwindigkeitsüberschreitungen sind die häufigste Ursache für Punkte in Flensburg. Bei einer geringen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit wird jedoch lediglich ein Bußgeld fällig. Bußgelder können zwischen 10 und im schlimmsten Fall 680 Euro liegen. Wer innerorts mit mehr als 20 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erwischt wird, muss nicht nur mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen, sondern bekommt auch einen Punkt in Flensburg.
Besonders kritisch wird es bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 31 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften und von mehr als 41 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften, denn dann wird neben Geldbußen und zwei Punkten im Fahreignungsregister auch noch ein Fahrverbot von mindestens einem und bis zu drei Monaten verhangen.
Lohnt sich ein Einspruch gegen das Bußgeld bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?
Vielen Autofahrern stellt sich die Frage, ob sich ein Einspruch lohnt, wenn man geblitzt wurde. Zunächst sollte immer der Bußgeldbescheid abgewartet werden, denn hier wird zunächst je nach Radargerät ein Toleranzwert von 3 km/h abgezogen. Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h werden 3% als Toleranzwert abgezogen.
Bei geringen Geldbußen lohnt sich ein Einspruch meist nicht, zumal eine Beweisführung in den meisten Fällen schwierig ist. Kann ein Fahrer aber beispielsweise nachweisen, dass eine Geschwindigkeitskontrolle mit weniger als 150 Meter Abstand zur Geschwindigkeitsbegrenzung durchgeführt wurde, besteht zumindest eine gewisse Aussicht auf Erfolg. Gleiches gilt für den Fall, dass der Fahrer auf dem Beweisfoto der Radaranlage nicht klar erkennbar ist.
Wer einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid oder gegen ein Fahrverbot erheben will, sollte sich in jedem Fall von einem sachkundigen Anwalt beraten lassen. Gleiches gilt für einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland, denn wer nicht zahlt, muss ansonsten mit einem Vollstreckungsverfahren rechnen!
Einzige Ausnahme: Um in Deutschland für eine Ordnungswidrigkeit belangt zu werden, muss der Fahrer auf dem Foto erkennbar sein. Sollte dies bei der Geschwindigkeitskontrolle im Ausland nicht der Fall sein, können Sie eventuell mit einem Einspruch Erfolg haben.