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Bei Autofahrern gefürchtet – der Bußgeldkatalog

Der Bußgeldkatalog

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© dpa

Der Bußgeldkatalog regelt Bußgelder sowie Anordnungen von Fahrverboten. Hier erfahren Sie, welche Verstöße zu Geldbußen oder Punkten in Flensburg führen.

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Der Bußgeldkatalog – Autofahrern drohen Verwarnungen, Geldbuße, Punkte oder sogar Fahrverbot

Autofahrer fürchten ihn: den Bußgeldkatalog, kurz BkatV genannt. Diese Verordnung regelt die Erteilung von Verwarnungen, Geldbußen sowie in schweren Fällen die Anordnung eines Fahrverbots wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr.

Hier eine Übersicht zu Maßnahmen im Bußgeldkatalog:

  • Verwarnungsgeld (zwischen 5 und 55 Euro)
  • Bußgeld (über 55 Euro)
  • 1 Punkt bei Ordnungswidrigkeiten (in der Regel ab einem Bußgeld von über 60 Euro, wenn die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wurde)
  • 2 Punkte bei groben Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot und Straftat
  • 3 Punkte bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis
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Viele Autofahrer fragen sich: Welche Verstöße führen zu Geldbußen oder Punkten in Flensburg?

Die häufigsten Kontrollen im Straßenverkehr, die zu Verwarnungen, Bußgeldern oder Punkten in Flensburg führen, sind Geschwindigkeitskontrollen, Abstandskontrollen, Blitzlichtkontrollen an Ampeln, Parkkontrollen sowie Drogen- & Alkoholkontrollen durch die Polizei. Was die meisten Autofahrer unterschätzen: Wer mit Handy am Steuer erwischt wird, kassiert ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Telefonieren und SMS schreiben stört nachweislich die Konzentration und gefährdet den Verkehr.

Bei groben Ordnungswidrigkeiten, die den Verkehr gefährden, drohen neben 2 Punkten in Flensburg sogar Fahrverbote. Wer bei einer Alkoholkontrolle mit mehr als 0,5 Promille erwischt wird, muss mit einem saftigen Bußgeld von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen. Für Wiederholungstäter gelten sogar Bußgelder ab 1000 Euro und drei Monate Fahrverbot. Das Gleiche gilt für Drogen im Straßenverkehr. Fahrverbote werden auch verhängt, wenn jemand innerhalb einer Ortschaft mehr als 31 km/h bzw. außerhalb von Ortschaften mehr als 41 km/h zu schnell gefahren ist. Auch wenn Sie versehentlich eine rote Ampel überfahren und dabei erwischt werden, müssen Sie mit einem Fahrverbot rechnen.

„Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“, also Fahrer- oder Unfallflucht, gilt als Straftat und kann nicht nur eine Geld- oder Freiheitsstrafe, sondern auch ein Fahrverbot zur Folge haben.

Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid oder ein Fahrverbot?

Wer einen Bußgeldbescheid erhält oder seinen Führerschein abgeben muss und dagegen Einspruch erheben will, sollte einen versierten Anwalt zu Rate ziehen. Denn im Bußgeldkatalog sind Regelsätze sowie Regelfahrverbote aufgeführt, die grundsätzlich ausgesprochen werden. Nur im begründeten Einzelfall, beispielsweise bei einer drohenden Existenzgefährdung, kann darauf verzichtet werden. Ein solcher Nachweis ist allerdings schwer zu erbringen.

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Urlaub mit dem Auto: Bußgeldkataloge im Ausland

Wer im Urlaub mit dem Auto bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeld erhält, sollte auf jeden Fall zahlen, da ansonsten ein Vollstreckungsverfahren droht. Punkte werden allerdings nicht länderübergreifend vergeben, sondern nur im jeweiligen Land vermerkt.

Im Internet finden Sie die Bußgeldkataloge aus vielen europäischen Ländern. 

Weitere Informationen zum Thema gibt es bei Flensburgpunkte.net

Mehr Informationen
Autobahnpolizei Osnabrück

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