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Vergleich ausgehandelt

50-Stunden-Warnstreik abgesagt: Deutsche Bahn warnt trotzdem vor Einschränkungen

  • Aktualisiert: 13.05.2023
  • 20:15 Uhr
  • Melissa Aschauer
Hamburg: Information zum Streik der EVG sowie weitere Einschränkungen im Bahnverkehr sind auf einer Anzeigetafel im Hamburger Hauptbahnhof zu sehen.
Hamburg: Information zum Streik der EVG sowie weitere Einschränkungen im Bahnverkehr sind auf einer Anzeigetafel im Hamburger Hauptbahnhof zu sehen. © Bodo Marks/Bodo Marks/dpa

Der Mega-Warnstreik über 50 Stunden der EVG ist vorerst abgesagt. Vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt am Main stimmten die Deutsche Bahn und die Gewerkschaft einem Vergleich zu. Mögliche Einschränkungen im Zugverkehr könnte es dennoch geben.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der von der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) angekündigte 50-Stunden-Warnstreik ist vorerst abgesagt

  • Die Deutsche Bahn und die EVG haben vor dem Arbeitsgericht einem Vergleich zugestimmt.

  • Die Deutsche Bahn warnt dennoch vor Einschränkungen in den kommenden Tagen.

Der geplante 50-Stunden-Warnstreik bei der Bahn ist überraschend abgesagt worden. Die Deutsche Bahn und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) stimmten vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt am Main einem Vergleich zu, wie beide Seiten und das Gericht am Samstag (13. Mai) mitteilten.

50-Stunden-Warnstreik vorerst ausgesetzt

"Vor diesem Hintergrund haben wir den Streik bei der DB AG vorerst ausgesetzt", teilte die EVG mit. Zuvor hatte der Hessische Rundfunk über die Einigung berichtet.

Der Warnstreik hätte zu einem zwei Tage langen Stillstand des Fernverkehrs am Montag und Dienstag geführt, auch im Regional- und Güterverkehr hätte wohl kaum ein Zug fahren können.

Im Video: 50-Stunden-Streik: Diese Rechte haben Bahnreisende

50-Stunden-Streik: Diese Rechte haben Bahnreisende

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Deutsche Bahn: Einschränkungen in den nächsten Tagen dennoch möglich

Trotz der Streikabsage warnte die Bahn vor Einschränkungen im Zugangebot in den nächsten Tagen. "Die DB steht vor der großen Herausforderung, rund 50.000 Zugfahrten sowie die dazugehörigen Schicht- und Einsatzpläne wieder neu zu planen", hieß es. Über das genaue Fahrplanangebot will der bundeseigene Konzern ab Sonntagmittag informieren.

Die EVG betonte, dass der Streikaufruf für einige Bahn-Unternehmen weiterhin gelte. Lediglich der Arbeitskampf bei der Deutschen Bahn wurde demnach abgesagt. Die EVG verhandelt seit Ende Februar auch mit rund 50 Konkurrenten der Deutschen Bahn über neue Tarifverträge. Aus Sicht der Gewerkschaft kommen die Gespräche mit den meisten dieser Unternehmen nicht entscheidend voran. Bei diesen meist regional agierenden Bahnen drohen also weiterhin Ausfälle.

Vergleich vor Arbeitsgericht erzielt

Die Warnstreik-Ankündigung von Donnerstagmorgen (11. Mai) brachte reichlich Bewegung in die Gespräche zwischen EVG und DB. Die Deutsche Bahn versuchte offensiv, den Ausstand noch zu verhindern. Ein Verhandlungsversuch scheiterte aber am Donnerstagabend, am Freitagmittag lief dann ein Ultimatum der EVG für ein neues Angebot seitens der DB ab.

Im nächsten Schritt zog der Konzern vor das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main und stellte einen Eilantrag, um per einstweiliger Verfügung auf Unterlassung den Warnstreik abzuwenden. Die DB bewertete den geplanten Ausstand als "unverhältnismäßig", er schädige Kundinnen und Kunden sowie "unbeteiligte Dritte". Knapp vier Stunden lang wurde am Samstag vor Gericht diskutiert, ehe beide Seiten dem Vergleich zustimmten.

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Gewerkschaft EVG droht der Bahn mit Langzeit-Streiks

Den jüngsten Bahnstreiks könnten bald weitere folgen: Nachdem der Tarifkonflikt weiter ungelöst ist, droht die Eisenbahngewerkschaft mit „wochenlangen“ Streiks.

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"Der Gang der Deutschen Bahn vors Arbeitsgericht hat sich für alle gelohnt", sagte DB-Personalvorstand Martin Seiler laut Mitteilung. Mit dem Vergleich verständigten sich beide Seiten der DB zufolge auch darauf, "nun zügig und konstruktiv zu verhandeln, mit dem Ziel eines baldigen Abschlusses".

Knackpunkt: Mindestlohn

Die EVG fordert für die Beschäftigten mindestens 650 Euro mehr im Monat oder zwölf Prozent bei den oberen Einkommen bei einem Jahr Laufzeit. Die Deutsche Bahn hat zuletzt einen steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleich von insgesamt 2.850 Euro und ab März 2024 stufenweise ein Lohnplus von insgesamt zehn Prozent für die unteren und mittleren sowie acht Prozent für die oberen Lohngruppen angeboten - bei einer Laufzeit von 27 Monaten. Die EVG hält das für nicht verhandlungsfähig.

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Bundesweit

Ab Sonntagabend: Bahn-Gewerkschaft kündigt 50-Stunden-Warnstreik an

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) will den Bahnverkehr in Deutschland erneut lahmlegen. Gestreikt wird ab Sonntagabend - 50 Stunden lang.

  • 11.05.2023
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Größter Diskussionspunkt ist derzeit der Mindestlohn, den etwa 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Bahn nur über Zulagen erhalten. Die Bahn wollte zunächst keine Vorbedingungen vor den eigentlichen Verhandlungen erfüllen.

Inzwischen hat sie aber zugesagt, den Mindestlohn vorab in die Tariftabellen aufzunehmen. Zuletzt wurde noch darüber gestritten, ob künftige Verhandlungsergebnisse ebenfalls eins zu eins bei den untersten Lohngruppen in die Tabellen geschrieben oder anders ausgezahlt werden, etwa per Zulagen. Die Bahn argumentiert an dieser Stelle, dass sonst der branchenübliche Lohn etwa für Sicherheits- und Reinigungskräfte weit übertroffen werde. Die EVG blieb daher bei ihren Warnstreik-Plänen - zumindest bis zur Gerichtsverhandlung am Samstag.

Die laufende Tarifrunde betrifft 230.000 Beschäftigte, 180.000 davon arbeiten bei der Deutschen Bahn. Der Streit um den Mindestlohn betrifft also gerade mal ein Prozent der Menschen, für die insgesamt verhandelt wird. Für die Gewerkschaft ist dieser Punkt aber entscheidend - sie will die Beschäftigten mit geringen Löhnen etwa mit Blick auf die Inflation überproportional stärken. Zudem dürfte sich auch zum Ziel haben, in diesen Lohngruppen beziehungsweise diesen Branchen durch ihren Einsatz neue Mitglieder zu gewinnen.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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