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Partydrogen für den Alltag

Australien: Party-Drogen wie "Ecstasy" und "Magic Mushrooms" auf Rezept

  • Veröffentlicht: 06.07.2023
  • 13:42 Uhr
  • Clarissa Yigit
In Australien dürfen seit dem 1. Juli die Rauschmittel "Ecstasy" und "Magic Mushrooms" als Arzneimittel für therapeutische Zwecke eingesetzt werden.
In Australien dürfen seit dem 1. Juli die Rauschmittel "Ecstasy" und "Magic Mushrooms" als Arzneimittel für therapeutische Zwecke eingesetzt werden. © Foto: David Zalubowski/AP/dpa

Drogenliberalisierung in Australien: Down Under hat als erstes Land der Welt die Substanzen "MDMA" und "Psilocybin" als Arzneimittel für therapeutische Zwecke freigegeben.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 1. Juli sind in Australien die Partydrogen "Ecstasy" und "Magic Mushrooms" als Medikamente für therapeutische Zwecke zugelassen.

  • Verschreiben dürfe sie allerdings nur zugelassene Psychiater:innen mit Genehmigung.

  • Kritik kommt seitens Expert:innen.

Australien hat seit dem 1. Juli als erstes Land der Welt die Partydrogen "Ecstasy" und "Magic Mushrooms" als Medikamente für therapeutische Zwecke zugelassen.

So dürfe das synthetische Amphetaminderivat "MDMA", das ein Bestandteil von "Ecstasy" ist, zur Behandlung von "posttraumatischen Belastungsstörungen" (PTBS) eingesetzt werden.

Der in psychoaktiven Pilzen enthaltene Wirkstoff "Psilocybin" solle zur Behandlung von anders nicht therapierbaren Depressionen verwendet werden.

Erste Ergebnisse von Studien zum Einsatz der Rauschmittel scheinen zwar vielversprechend zu sein, dennoch blieben Fragen offen. So müsste eine Behandlung mit "MDMA" oder "Psilocybin" psychotherapeutisch begleitet werden, erklären Expert:innen.

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So wirken die Stoffe

MDMA: Diese Substanz löst bei Menschen Euphorie aus. Glückshormone wie Serotonin werden freigesetzt (sogenannte Neurotransmitter). Somit werde die Stimmung des Patienten deutlich gesteigert.

Psilocybin: Bewusstseinserweiternd und halluzinogen hingegen wirke "Psilocybin". Der Stoff intensiviert Emotionen und Sinneswahrnehmungen. Daher warnen Expert:innen auch vor möglichen Psychosen.

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Wer darf die Drogen verschreiben?

Für den Einsatz der Wirkstoffe müssen Psychiater:innen sich einer Prüfung und Zustimmung durch eine Ethik-Kommission unterziehen und im Nachhinein eine Genehmigung der TGA einholen.

"Ab dem 1. Juli 2023 werden die beiden Substanzen von Liste 9 (verbotene Substanzen) in Liste 8 (kontrollierte Arzneimittel) umgestuft, sodass zugelassene Psychiater sie über den Weg der zugelassenen Verordner verschreiben können", heißt es in einem Beitrag, der im "Australian & New Zealand Journal of Psychiatry" veröffentlicht wurde.

TGA habe sich dem "Druck von Öffentlichkeit und Lobbygruppen gebeugt"

Auch gäbe es "noch keine ausreichenden Beweise, um einen umfassenden Zugang zu rechtfertigen", kritisiert die Gruppe um die kognitive Neuropsychologin Susan Rossell vom "Swinburne’s Center for Mental Health", im "Australian & New Zealand Journal of Psychiatry".

Die führenden Psycholog:innen und Neurowissenschaftler:innen haben die "Therapeutic Goods Administration" (TGA) – die australische Arzneimittelbehörde – ins Visier genommen, schreibt die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Dabei seien sie zu dem Schluss gekommen, dass diese sich dem Druck von Öffentlichkeit und Lobbygruppen gebeugt habe, um "den Zugang zu diesen experimentellen Behandlungen außerhalb klinischer Studien zu erweitern," zitiert der australische "The Guardian" die Experten.

Ein Dementi eines Sprechers der TGA wird vom australischen "The Guardian" mit den Worten zitiert: "Die Entscheidung der Behörde sei keineswegs von Lobbygruppen oder Medien beeinflusst worden."

So würden für einige Patienten die Vorteile einer Behandlung mit "Psilocybin" oder "MDMA" unter Aufsicht eines zugelassenen Psychiaters die Risiken überwiegen.

Zudem gebe es einen "Mangel an Optionen" für Patient:innen mit spezifischen behandlungsresistenten psychischen Erkrankungen, so der Sprecher weiter. Daher seien für einige behandlungsresistente Patienten diese Substanzen womöglich die einzige Option, schreibt die dpa und beruft sich auf Angabe der TGA vom Februar.

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