Vorwurf der Nötigung
Bayern: Angeklagter AfD-Politiker scheitert mit Beschwerde
- Aktualisiert: 17.09.2024
- 20:10 Uhr
- dpa
Der angeklagte bayerische AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Halemba hatte einer Polizistin und einer Staatsanwältin Nötigung vorgeworfen.
Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hat ihre Ermittlungen gegen eine Polizistin und eine Staatsanwältin eingestellt, denen der AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Halemba Nötigung vorgeworfen hatte. "Die Ermittlungen haben keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten der Beschuldigten ergeben", teilte die Behörde der Deutschen Presse-Agentur mit. Der 23-Jährige hatte den Frauen vorgeworfen, einen Zeugen zu einer Aussage gegen ihn genötigt zu haben.
Im Video: Anklage gegen AfD-Mann - Daniel Halemba streitet Vorwürfe ab
Halemba steht seit Monaten im Fokus der Würzburger Ermittlungsbehörden. Die Staatsanwaltschaft hat ihn angeklagt - ihm werden Volksverhetzung, Geldwäsche, Nötigung und versuchte Nötigung sowie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vorgeworfen - und schließlich auch noch Sachbeschädigung. Das Amtsgericht Würzburg prüft derzeit die Zulassung der Anklage. Zuständig wäre ein Jugendrichter, weil Halemba bei einem Teil der vorgeworfenen Handlungen aufgrund seines Alters noch unter Jugendstrafrecht fällt.
Angeklagter AfD-Politiker Halemba ist sich keiner Schuld bewusst
Der im Oktober 2023 festgenommene und kurz darauf auf freien Fuß gesetzte Politiker selbst ist sich keiner Schuld bewusst. Er sieht in der Anklage einen politisch motivierten Angriff gegen die AfD und weist die Vorwürfe zurück.
Der bayerische Landtag hatte Ende April die Abgeordnetenimmunität Halembas aufgehoben. Er selbst hatte bereits im Dezember vergangenen Jahres erklärt, alle Parteiämter niederzulegen und seine Mitgliedschaft in der Partei ruhen zu lassen, bis die Vorwürfe geklärt seien.
Im April teilte er in einem Schreiben an die Landtagsfraktion mit, dass er seine Funktionen in der Fraktion ebenfalls bis zum Abschluss des Verfahrens ruhen lassen wolle, nicht mehr im Plenum oder in Ausschüssen auftreten und auch sonst auf alle öffentlichen Aktivitäten als Mitglied der Fraktion verzichten werde.