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Gerichtsverhandlung in Münster

Berufung der AfD gegen den Verfassungsschutz geht in die nächste Runde

  • Veröffentlicht: 11.04.2024
  • 14:26 Uhr
  • Lara Teichmanis
Im Berufungsverfahren um den Streit der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz stehen die AfD-Politiker Maximilian Krah (l.) und Peter Boehringer in Münster vor Gericht.
Im Berufungsverfahren um den Streit der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz stehen die AfD-Politiker Maximilian Krah (l.) und Peter Boehringer in Münster vor Gericht.© Guido Kirchner/dpa

Der Streit zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz geht weiter. Das Oberverwaltungsgericht in Münster muss entscheiden, ob das Parteiprogramm für die Einstufung als extremistischer Verdachtsfall relevant ist - oder Aussagen der AfD-Politiker:innen.

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Vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) haben Vertreter der AfD und der Anwalt des Verfassungsschutzes ihren Schlagabtausch fortgeführt. Der Verfassungsschutz wirft der Partei vor, sie unterscheide zwischen einem ethnisch definierten deutschen Volk sowie einem rechtlich definierten Staatsvolk, und hatte sie als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.

Der 5. Senat des OVG soll klären, ob das Urteil aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln Bestand hat. Das Bundesamt mit Sitz in Köln hatte die Partei sowie die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.

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Richter erkennt "offene Wunde"

AfD-Bundesvorstand Peter Boehringer verwies auf die verabschiedeten Programme der Partei. An diesen Inhalten müsse die Partei bei der Frage gemessen werden. Dagegen betonte der Anwalt des Verfassungsschutzes, Wolfgang Roth, dass Parteivertreter immer wieder bei ihren Äußerungen zwischen dem deutschen Staatsvolk und der ethnischen Identität unterscheiden würden. Das sei ausdrücklich eine Abwertung der anderen. "Das sind dann Bürger zweiter Klasse", so Roth. Das Grundgesetz aber unterscheide nicht zwischen Staatsvolk und Volk.

Thomas Jacob, Richter des 5. Senats, wies darauf hin, dass damit die offene Wunde klar definiert sei. Die Partei verweise auf das eigene Programm, während der Verfassungsschutz Aussagen von Parteivertreter:innen zitiere. "Die Argumente liegen auf dem Tisch und wir müssen es bewerten", sagte Jacob. 

Die Argumente liegen auf dem Tisch und wir müssen es bewerten.

Thomas Jacob , Richter des 5. Senats

In einem weiteren Punkt ging es um die Sicht der AfD auf den Islam. Der Verfassungsschutz wirft der Partei pauschale Urteile, Islamfeindlichkeit und damit einen Verstoß gegen das Grundgesetz vor.

Roth zitierte hochrangige Parteivertreter mit Worten wie "Hab acht vor muslimischen Jungs und Männern" oder der Warnung "Flutung Europas mit Muslimen und Messermoslems". Roth beklagte die fehlende Differenzierung, wenn etwa der Islam von AfD-Vertretern "in Gänze" als terroristische Vereinigung bezeichnet werde. Muslime würden immer wieder pauschal verunglimpft.

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13 neue Termine bis zu den Sommerferien

Nach einer rund vierwöchigen Unterbrechung hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Donnerstagmorgen (11. April) die mündliche Verhandlung im Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz fortgesetzt.

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Vom AfD-Bundesvorstand nehmen Peter Boehringer und Maximilian Krah an der mündlichen Verhandlung teil. In dem Verfahren geht es um die Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV).

Das Gericht hatte am 12. und 13. März nach zahlreichen von den AfD-Anwälten gestellten Befangenheits- und Beweisanträgen unterbrochen. Bis zu den Sommerferien hat der Vorsitzende Richter Gerald Buck 13 neue Termine angesetzt, um das geplante Programm abzuarbeiten. Für die Fortsetzung hat die AfD 457 neue Beweisanträge beim OVG eingereicht.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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