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Kampf gegen "unzivilisiertes Verhalten"

3.000 Euro Strafe möglich: Mallorca greift hart gegen Verstöße durch

  • Veröffentlicht: 05.04.2024
  • 11:50 Uhr
  • Stefan Kendzia

Mallorca - Partyinsel: Ist es bald vorbei mit Exzessen in der Öffentlichkeit? Nach einer neuen Bußgeldverordnung werden Verstöße drakonisch geahndet.

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Im Suff ein Graffiti sprühen, Wildpinkeln am Strand oder Alkoholexzesse in der Öffentlichkeit: Mallorca will sich dagegen zur Wehr setzen und den eigenen Ruf rehabilitieren. Erreicht werden soll durch eine neue Bußgeldverordnung, die bis zum Sommer etabliert werden soll. Dann können Strafen bis zu 3.000 Euro drohen, wie der "Spiegel" berichtet.

Bereits ab Sommer sollen Vergehen drastisch teurer werden

Die totale Narrenfreiheit wird es in Mallorca wohl nicht mehr geben. Denn Palmas Bürgermeister Jaime Martínez will Mallorca seine Würde zurückgeben - mit einer umfassenden Verordnung, die "unzivilisiertes Verhalten" in der Öffentlichkeit teuer machen soll. Bis zu 3.000 Euro können für besonders schwere Vergehen fällig werden. Dazu zählen zum Beispiel unangemeldete Graffitis, das große oder kleine Geschäft auf der Straße zu verrichten oder das Anbringen von Plakaten auf Verkehrszeichen und Denkmälern. Dies soll nicht nur an Hotspots wie dem Ballermann gelten, sondern im gesamten Stadtgebiet.

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:newstime

Höhe der Bußgelder werden teilweise vervierfacht

Immer wieder wird versucht, Exzesse auf Mallorca in den Griff zu bekommen - jetzt sollen drakonische Strafen so weh tun, dass es funktioniert. Die bisherigen "Knöllchen" für Vergehen sollen in Zukunft teilweise vierfach teurer werden. Martínez kündigte laut "Mallorca Zeitung" an, dass die neuen Bußgelder bereits ab Sommer dieses Jahres erhoben werden sollen. Die Polizei bekomme dafür neue Stellen. Er wolle aus der Playa de Palma ein "nachhaltiges und familienfreundliches Ganzjahresziel" machen.

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Der Bürgermeister geht mit seiner Verordnung aber weit über die Party-Vergehen von Ballermann-Urlauber:innen hinaus. Auch E-Roller-Fahrer:innen müssen sich auf Strafzahlungen einstellen, wenn sie zum Beispiel keine private Haftpflichtversicherung vorweisen können. Bis zu 1.500 Euro könnten dann als Bußgeld blühen. Neu ist auch, dass das bisher erlaubte E-Roller-Fahren durch die Fußgängerzonen zu bestimmten Zeiten ersatzlos gestrichen wird.

  • Verwendete Quellen:
  • Spiegel: "3000 Euro für ein Gelage am Ballermann"
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