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Auszahlung bis 15. Dezember

Bundestag beschließt 300-Euro-Energiepauschale für Rentner

  • Veröffentlicht: 20.10.2022
  • 19:14 Uhr
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© IMAGO / Sven Simon

Mit dem dritten Entlastungspaket erhalten nun auch Rentner:innen wegen den hohen Preisen eine Energiepauschale. Ein entsprechendes Gesetz beschloss der Bundestag.

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Das Wichtigste in Kürze:

  • Rentner:innen erhalten nun auch eine Entlastung wegen der hohen Energiepreise.
  • Der Bundestag beschloss eine Pauschale von 300 Euro.
  • Bedürftige erhalten zudem einen weiteren Heizkostenzuschuss.

Jetzt profitieren auch die Rentner:innen in Deutschland vom Entlastungspaket der Ampel-Regierung. Wegen der anhaltend hohen Energiepreise erhalten sie einmalig eine Zahlung in Höhe von 300 Euro. Die Regierungskoalition hatte bereits Anfang September eine Einigung darüber erzielt. Am Donnerstag (20. Oktober) beschloss der Bundestag jetzt ein entsprechendes Gesetz.

Während die an der Bundesregierung beteiligten Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie CDU und CSU dafür votierten, enthielten sich die Abgeordneten der AfD. Von der Zahlung profitieren Menschen, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem ersten und zweiten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes haben. Ebenfalls Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland.

Energiepauschale auch für Rentner: Auszahlung bis 15. Dezember

Der Betrag soll bis zum 15. Dezember auf dem Konto sein. Die Auszahlung wird durch die Rentenzahlstellen automatisch veranlasst. Einziger Wermutstropfen der Energiepauschale für Rentner:innen: Sie soll versteuert werden müssen.

Mit dem neuesten Entlastungspaket kommen nun auch Ruheständler in den Genuss einer Hilfszahlung des Bundes. Während Berufstätige bereits im September eine Energiepauschale von 300 Euro ausbezahlt bekommen hatten, waren rund 20 Millionen Rentner:innen leer ausgegangen. Dafür gab es Kritik unter anderem vom DGB.

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Weiterer Heizkostenzuschuss für Bedürftige

Ebenfalls bewilligte der Bundestag bedürftigen Haushalten im Herbst einen weiteren Heizkostenzuschuss. Allein lebende Wohngeld-Empfänger bekommen einmalig 415 Euro. Ein Zwei-Personen-Haushalt erhält 540 Euro, dazu für jede weitere Person 100 Euro. Studenten und Azubis, die Bafög oder andere staatliche Unterstützung beziehen, werden mit 345 Euro bedacht. 

Verwendete Quellen:

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