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Über 3.000 Anfragen

Coronavirus: Mehr als 180 Klagen wegen möglicher Impfschäden

  • Aktualisiert: 11.04.2023
  • 14:32 Uhr
  • Max Strumberger

In ganz Deutschland sind 185 Zivilklagen wegen angeblicher Schäden durch Corona-Impfungen anhängig. Sie richten sich gegen alle vier großen Hersteller der Impfstoffe.

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Das Wichtigste in Kürze

  • In seltenen Fällen führten Corona-Vakzine zu Impfschäden.

  • Jetzt gibt es deswegen die ersten Klagen gegen die Impfstoffhersteller.

  • 185 Kläger ziehen gegen Biontech, Moderna und Co. vor Gericht.

Deutschlandweit sind nach Angaben von Anwälten mindestens 185 Zivilklagen wegen angeblicher Schäden durch Corona-Impfungen anhängig. Zwei Kanzleien in Düsseldorf und Wiesbaden vertreten nach eigenen Angaben 135 beziehungsweise 50 Fälle. Die Klagen richten sich gegen alle vier großen Hersteller von Corona-Impfstoffen.

Der mutmaßlich erste Prozess sollte zunächst am 28. April vor dem Landgericht Frankfurt verhandelt werden. Mittlerweile ist der Prozessbeginn allerdings auf den 7. Juli verschoben worden. Beklagter ist der Mainzer Impfstoffhersteller Biontech. Klägerin ist eine Frau, die durch die Covid-19-Impfung unter anderem einen Herzschaden davongetragen haben will. Die Frau, die nach Angaben ihres Anwalts selbst in einem medizinischen Beruf arbeitet, will unbekannt bleiben.

Über 3.000 Anfragen wegen mutmaßlicher Impfschäden

Jeder Fall muss einzeln verhandelt werden oder es wird ein Vergleich erzielt. Knackpunkt ist die Kausalität: Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Schaden? Nach Einschätzung von Juristen und Medizinern wird diese Frage am Ende von Gutachtern entschieden werden.

Die Düsseldorfer Kanzlei hatte nach eigenen Angaben rund 3.000 Anfragen, aus denen 810 Mandate wurden, von denen 135 in Klagen mündeten. Die Wiesbadener Kanzlei berichtete von 850 Mandaten und 50 Klagen. Auch hier wurden Hunderte Fälle als aussichtslos abgelehnt. Branchenkennern zufolge vertreten diese beiden Kanzleien das Gros der Klagewilligen.

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Hersteller muss bei Produktionsfehlern haften

Für Covid-19-Impfstoffe gelten im Prinzip dieselben Haftungsregeln wie für andere Arzneimittel, etwa nach dem Arzneimittelrecht oder dem Produkthaftungsgesetz. Der Hersteller kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn etwa ein Produktionsfehler vorliegt. Wird das Arzneimittel beispielsweise fehlerhaft verabreicht, haftet die impfende Person.

Der Düsseldorfer Anwalt Tobias Ulbrich erwartet eine "Sachverständigenschlacht" - wenn die Gerichte nicht schon zu Beginn ein "Abschreckungsurteil" fällen, wie er der Deutschen Presse-Agentur sagte. In der Debatte um Hilfen für Impf-Geschädigte fordert die Union die Prüfung einer Stiftung.

Biontech: Kein kausaler Zusammenhang

Biontech betont, "dass bisher in keinem der von Biontech geprüften Fälle ein kausaler Zusammenhang zwischen den dargestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Impfung mit Comirnaty nachgewiesen werden konnte".

"Wir nehmen unsere Verantwortung als Impfstoffhersteller sehr ernst", sagte eine Sprecherin der dpa. Biontech prüfe sorgfältig jeden Fall, in dem Ansprüche gegenüber Biontech geltend gemacht werden. Voraussetzung sei allerdings, dass die Anwälte genügend Unterlagen vorlegen. "Bei der Bewertung des Falls können wir uns allein auf die medizinischen Fakten stützen, um zu evaluieren, ob ein kausaler Zusammenhang besteht oder nicht. Genau daran fehlt es leider sehr häufig."

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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