Steuer, Witwenrente, Krankenkasse
Klar im Vorteil: Alleinverdiener-Ehe vom Staat begünstigt
- Aktualisiert: 14.07.2023
- 13:26 Uhr
- Stefan Kendzia
Die Alleinverdiener-Ehe ist die Lebensgemeinschaft, die vom Staat eine ganz besondere Zuwendung erhält: Beschäftigte in Deutschland finanzieren das Rollenmodell, in dem nur einer von beiden Eheleuten arbeitet, mit Milliarden von Euro.
Das Wichtigste in Kürze
Die Alleinverdiener-Ehe profitiert am meisten von staatlichen Ehe-Subventionen.
Beschäftigte in Deutschland finanzieren das Rollenmodell, in dem nur einer von beiden Eheleuten arbeitet.
Insgesamt gibt es drei große Subventionen für Alleinverdiener-Ehen, über die man sich Gedanken machen müsste.
Ehe bedeutet nicht gleich Familie mit Kindern. Eine Familie kann aber auch eine alleinerziehende Frau sein, die einen Job hat. Dass aber genau diese Person mit einem Teil ihrer Rentenbeiträge zum Beispiel die Witwenrente einer kinderlosen Managergattin mitfinanziert - ist das nicht ungerecht? Wie sieht es da mit Entlastungen aus? Diejenigen, die wohl am meisten profitieren, sollen nun die Alleinverdiener-Ehen sein.
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Diejenigen, die arbeiten gehen, finanzieren die mit, die zu Hause bleiben
In einer Gemeinschaft oder Gesellschaft kann es nie zu 100 Prozent gerecht zugehen. Es gilt, Kompromisse einzugehen - auch wenn man vielleicht manchmal dabei den Kürzeren zieht. Aktuell, so der "Spiegel", subventioniert der Staat in Deutschland ein ganz klassisches Rollenmodell: die Alleinverdiener-Ehe. Bedeutet: Ein Partner geht arbeiten, der oder die andere bleibt zu Hause. Ob mit oder ohne Kinder. Das kostet unendlich viel Geld - Geld, das von denjenigen gezahlt wird, die arbeiten gehen. Insgesamt gibt es drei große Subventionen für Alleinverdiener-Ehen:
Mitversicherung in der Krankenkasse
Die größte aller Subventionen für Alleinverdiener-Ehen ist die beitragsfreie Mitversicherung in einer gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Sobald ein:e Ehepartner:in sozialversicherungspflichtig arbeitet, ist der oder die andere automatisch und beitragsfrei mitversichert. Dabei entstehen enorme Kosten in Höhe von 12,6 Milliarden Euro im Gegensatz zu Privatversicherten - hier muss jeder einzelne seine Beiträge bezahlen.
Eine Reform dieser Regelung – also die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung und die gleichzeitige Einführung eines pauschalen Versicherungsbeitrags - selbst in geringer Höhe - würde dem Arbeitsmarkt und anderen Zweigen der Sozialversicherung helfen. Ziel müsse generell sein, Anreize zu schaffen, dass sich auch der nicht arbeitende Teil einen sozialversicherungspflichtigen Job sucht und damit eigene Rentenversicherungsansprüche ansammelt.
Witwenrente
Insgesamt wurden im Jahr 2021 von der Rentenversicherung an über 5,2 Millionen Menschen eine Witwen- oder Witwerrente überwiesen. Generell erhalten Hinterbliebene 55 bis 60 Prozent der Rente des Partners, der verstorben ist. Sind Kinder vorhanden, kommen diese Zuschläge noch dazu. Für alle Hinterbliebenen, die kein eigenes Einkommen hatten oder haben, fällt diese Rente am höchsten aus. Schließlich wird eigenes Einkommen auf die Witwenrente angerechnet. Dabei verstößt die Witwenrente gegen das Äquivalenzprinzip der Rentenversicherung: Die Auszahlungen müssen den zuvor geleisteten Einzahlungen eigentlich entsprechen.
Das Äquivalenzprinzip würde gewahrt sein, wenn das von der Wirtschaftsweisen Schnitzer vorgeschlagene Rentensplitting eingeführt werden würde. Bedeutet: Alle Ansprüche, die gemeinsam durch Beiträge aufgebaut wurden, werden jedem Ehepartner je zur Hälfte auf dem persönlichen Rentenkonto gutgeschrieben. Wie hoch die Subventionen hierbei ausfallen, lässt sich nicht genau sagen. Fest steht aber, dass die Witwenrente keinen Anreiz bietet, selbst zu arbeiten. Eine knapp 50-jährige Witwe zum Beispiel muss sich jeden verdienten Euro auf ihre Rente anrechnen lassen, wenn der Freibetrag von aktuell rund 1.000 Euro überschritten wird. Von daher rechnet sich eine Vollbeschäftigung selten.
Ehegattensplitting
Vom Ehegattensplitting profitieren diejenigen Paare am meisten, die einen großen Verdienstunterschied haben. Also sind die Ehepartner im Vorteil, bei denen nur ein Teil arbeitet - das bedeutete bei Top-Verdienern einen Splittingvorteil von bis zu 16.000 Euro im Steuerjahr 2021. Leider bringt das Ehegattensplitting den Paaren rein gar nichts, die das Gleiche verdienen. Denn das Finanzamt nimmt beim Ehegattensplitting simpel gesagt an, dass beide Eheleute jeweils 50 Prozent zum versteuernden Einkommen beigetragen haben. Der Splittingvorteil ist aber umso höher, je größer die Verdienstunterschiede sind.
Bei den drei größten Alleinverdiener-Ehe-Subventionen sind enorme Einsparungsmöglichkeiten vorhanden, die überdacht werden müssen. Auch wenn zum Beispiel das Ehegattensplitting nicht abgeschafft werden kann, da verfassungswidrig, sollten zumindest verfassungskonforme Anpassungen wie das Realsplitting geprüft werden, bei dem es eine Obergrenze für das Einkommen gibt, das für die Steuerberechnung von einem auf den anderen Partner übertragen werden kann.
- Verwendete Quellen: