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Digitalisierung im Gesundheitswesen

Elektronische Patientenakte: Das kommt 2025 auf die Versicherten zu

  • Veröffentlicht: 27.11.2024
  • 17:36 Uhr
  • Stefan Kendzia

Die elektronische Patientenakte (ePA) kommt 2025 und soll helfen, Ärzt:innen möglichst viele Informationen zu Patient:innen zur Verfügung zu stellen. Gerade bei medizinischen Notfällen kann die ePA wichtige Zeit sparen und durchaus schneller helfen. Doch wie steht es um Nutzen und Risiken?

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Inhalt

Millionen von Versicherten erhalten derzeit Post von ihren Krankenkassen. Sie werden darüber informiert, dass die ePA ab kommenden Januar in ganz Deutschland eingeführt wird. Zunächst noch in einigen Modellregionen, ab Mitte Februar aber dann bundesweit. Spätestens ab diesem Zeitpunkt soll es Ärzt:innen möglich sein, hinterlegte Gesundheitsdaten durch das einfache Einlesen der Versichertenkarte abzurufen.

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Behandlungsablauf könnte durch die ePA einfacher und gleichzeitig sicherer werden

Arztbriefe, Diagnosen, Laborbefunde, Medikationspläne oder Informationen über Impfungen: Die ePA soll den Behandlungsablauf vereinfachen und gleichzeitig auch sicherer machen, wenn zum Beispiel Informationen wie Allergien oder bestimmte Unverträglichkeiten hinterlegt sind.

Hilfreich könnte das auch bei einem Notfall sein, wenn eine Person ins Krankenhaus müsste. Die Ärzt:innen könnten in der E-Patientenakte Vorerkrankungen erkennen oder Wechselwirkungen bei der Verabreichung von Medikamenten besser ausschließen, wenn sie sehen, welche Arzneimittel die betreffenden Patient:innen sonst regelmäßig nehmen.

Mithilfe der Daten, die durch die behandelnden Ärzt:innen hochgeladen werden, könnte es auch leichter werden, sich Zweitmeinungen einzuholen oder gezieltere Rückfragen bei Ärzt:innen zu stellen. Angeführt wird zudem, dass Doppeluntersuchungen vermieden werden könnten. Außerdem laden die Krankenkassen in die Akte hoch, welche Leistungen bei ihnen abgerechnet wurden. Nachvollziehbar wird somit noch einmal schwarz auf weiß, wann welche Ärzt:innen besucht, welche Diagnosen dort gestellt oder welche Medikamente wann verschrieben wurden.

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Jede:r Patient:in kann selbst bestimmen, wer was sehen darf

Interessant für alle Versicherten ist, dass man über eine ePa-App der jeweiligen Krankenkasse auf die eigenen Gesundheitsdaten zugreifen und diese auch verwalten kann. So hat es jeder selbst in der Hand, was wer sehen darf. Es werde sogar möglich sein, "Inhalte einzusehen, einzufügen, zu löschen oder zu verbergen oder auch Zugriffsrechte zu ändern", so "Tagesschau".

Gesetzlich Versicherte müssen nichts weiter unternehmen - die jeweiligen Krankenkassen legen die Patientenakte automatisch an. Dagegen kann man nur aktiv widersprechen. Privatversicherte müssen hingegen aktiv ihre Krankenkasse um die Anlage einer solchen Akte bitten.

Es wird auch Kritik zur Einführung der ePA laut

Kritik gibt es laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) daran, dass die Steuerung der Akte per Smartphone-App ältere oder wenig technikaffine Menschen abschrecken könnte. Betroffene können in einem solchen Fall eine vertrauenswürdige Person festlegen, die sich für sie um die technische Betreuung der Akte kümmert. Unabhängig davon besteht die Akte, wenn ihr nicht widersprochen wurde, auch ohne eigenes Zutun und wird dann hauptsächlich von behandelnden Ärzt:innen befüllt.

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Anforderungen an die Datensicherheit sollen sehr hoch sein

Die Akte und die darin enthaltenen Dokumente und Daten werden nach Angaben der Verbraucherzentralen zentral auf Servern in Deutschland gespeichert und verschlüsselt. Die Anforderungen an die Datensicherheit seien sehr hoch - die Datenverarbeitung in der E-Patientenakte erfolge "in einer auf höchstem Niveau sicherheitsgeprüften und vertrauenswürdigen technischen Umgebung", wie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) betont. Auch die Apps seien "nach höchsten Standards sicherheitsgeprüft". Laut Gesundheitsministerium kann niemand außer den Versicherten und denjenigen, die von ihnen zum Zugriff berechtigt wurden, die Inhalte der E-Patientenakte lesen.

Technisch läuft alles über die sogenannte Telematikinfrastruktur, ein in sich geschlossenes Netzwerk, an das die Akteur:innen des Gesundheitswesens angebunden sind. Laut Gesundheitsministerium kann niemand außer den Versicherten und denjenigen, die von ihnen zum Zugriff berechtigt wurden, die Inhalte der E-Patientenakte lesen. Was konkret darin abgespeichert wird, entscheiden die Versicherten selbst - auch in Abstimmung mit ihren Ärzt:innen.

Wer die E-Akte nicht will, muss bei der Krankenkasse aktiv Widerspruch dagegen einlegen, dann wird sie gar nicht erst eingerichtet. Es soll aber auch später möglich sein, eine einmal angelegte Akte wieder löschen zu lassen. Bisher soll aber nur rund ein Prozent aller Versicherten aktiv widersprochen haben, eine ePa für sie einzurichten.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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