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Umfrage

 Elektroschrott-Rückgabe im Supermarkt ist ein Ladenhüter

  • Veröffentlicht: 29.06.2023
  • 14:40 Uhr
  • Carolin Ritter

Seit einem Jahr können Verbraucherinnen und Verbraucher alten Elektroschrott in den meisten Supermarkt- und Discounter-Filialen zurückgeben. Doch von dieser Möglichkeit wird aktuell kaum Gebrauch gemacht.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 1. Juli 2022 können alte Elektrogeräte in großen Supermärkten oder Discountern zurückgegeben werden.

  • Diese Möglichkeit wird aktuell jedoch kaum genutzt.

  • Das ist das Ergebnis einer dpa-Umfrage unter den großen Handelsketten.

Wohin mit dem Elektroschrott? Diese Frage stellen sich viele Bürger:innen, wenn Tablet, Handy oder die elektrische Zahnbürste den Geist aufgeben. Meist landen die defekten Geräte auf dem Wertstoffhof oder sogar in der privaten Mülltonne neben Rest- und Biomüll.

Was viele offensichtlich nicht wissen: Elektro-Kleingeräte können auch einfach im Supermarkt abgegeben werden. Von dieser Möglichkeit wird jedoch kaum Gebrauch gemacht. Das hat eine am Donnerstag (29. Juni) veröffentlichte Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergeben. 

Elektroschrott-Rückgabe kaum genutzt

Bei Edeka, Deutschlands größtem Lebensmittelhändler, werde die Rückgabemöglichkeit "eher vereinzelt genutzt". "Von dem Angebot wurde bisher in unseren Märkten wenig Gebrauch gemacht", hieß es auch von Penny.

Auch bei Lidl wird das Angebot laut einer Stellungnahme nur "verhalten angenommen". Bei Aldi Nord hieß es, die Möglichkeit werde "nur in Maßen genutzt". Lediglich Kaufland berichtete, die Kund:innen nähmen "die Möglichkeit zur Rückgabe von Elektrogeräten bisher gerne an". Netto gab an, die Rückgabe von Elektroschrott variiere je nach Filialstandort.

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Geräte bis 25 Zentimeter Länge können abgegeben werden

Seit dem 1. Juli 2022 sind auch Supermärkte, Discounter und Drogeriemärkte ab einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz verpflichtet, defekte Elektrogeräte zurückzunehmen.

Die Vorgabe betrifft jedoch nur Geräte mit einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern. Zudem müssen die Supermärkte mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen. Es reichen aber zum Beispiel elektrische Zahnbürsten im Sortiment, um diese Anforderung zu erfüllen. 

Mit der Neuregelung sollte sichergestellt werden, dass zukünftig deutlich mehr Elektro- und Elektronik-Altgeräte einer ordnungsgemäßen und umweltfreundlichen Entsorgung zugeführt werden, statt im Hausmüll zu landen.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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