LIVE: Pistorius spricht jetzt über die deutsche Sicherheitspolitik
IN 5 STUNDEN
  • 23.11.2024
  • Ab 11:00 Uhr
LIVE: Pistorius spricht jetzt über die deutsche Sicherheitspolitik
Anzeige
Ex-Präsident wollte ihren Rückzug

Erneuter Dämpfer für Trump: Richterin lehnt Befangenheitsantrag ab

  • Veröffentlicht: 28.09.2023
  • 10:48 Uhr
  • Anne Funk
Donald Trump wollte eine Richterin aus seinem Verfahren drängen - doch die erteilte ihm nun eine Absage.
Donald Trump wollte eine Richterin aus seinem Verfahren drängen - doch die erteilte ihm nun eine Absage.© REUTERS

Der Ex-Präsident wollte Richterin Chutkan aus seinem Verfahren wegen versuchten Wahlbetrugs drängen. Doch keine Chance: Mit einer zwanzig Seiten langen Erklärung erteilte sie Trump eine Absage.

Anzeige

Sie sei nicht neutral, sondern gehe mit einer Vorfestlegung ins Verfahren: Donald Trump hat mit der Hilfe seiner Anwälte versucht, die Richterin Tanya Chutkan wegen Befangenheit aus einem Verfahren im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug zum Rückzug zu zwingen.

Doch mit diesem Vorhaben ist er nun gescheitert: In einer zwanzig Seiten langen Entscheidung lehnte die Richterin an einem Gericht in der US-Hauptstadt Washington den Antrag am Mittwoch (27. September) ab. Unter anderem heißt es darin, ihre Aussagen seien falsch interpretiert worden. Richterin Chutkan kann selbst darüber entscheiden, ob sie sich für befangen hält, erklärte ein Rechtsexperte gegenüber der "Washington Post". 

Im Video: In New York geht es Trumps Unternehmen an den Kragen

Urteil gegen Ex-Präsident: In New York geht es Trumps Unternehmen an den Kragen

Will Chutkan Trump im Gefängnis sehen?

In den vergangenen Monaten hatte Chutkan bereits mehrere Verfahren gegen Randalierer geleitet, die am Kapitol-Sturm vom 6. Januar 2021 beteiligt gewesen waren. In einem dieser Verfahren hatte sie gesagt, dass die Randalierer nicht im Sinne der Verfassung gehandelt hätten, sondern im Sinne eines Mannes - "in blinder Loyalität zu einer Person, die übrigens bis heute auf freiem Fuß ist". Eben dieser Satz wurde von Trumps Anwälten unter anderem in dem Befangenheitsantrag angeführt, denn die Bedeutung sei eindeutig: Nach Chutkans Auffassung sollte Trump nicht mehr frei sein.

Anzeige
Anzeige
:newstime

Im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug ist der Ex-Präsident auf Bundesebene angeklagt. Dabei geht es um seinen Feldzug gegen seine verlorene Präsidentschaftswahl 2020, welche 2021 im Sturm auf das Kapitol durch Trump-Anhänger gipfelte. Unter anderem wird dem 77-Jährigen eine Verschwörung gegen die USA vorgeworfen.

Mehr zum Thema
Donald Trump
News

Auf Wahlkampftour in South Carolina

Trump will Schusswaffe kaufen - aber darf er das überhaupt?

Eine Waffe mit dem Konterfei Donald Trumps - wem könnte die besser gefallen, als dem Ex-Präsidenten höchstselbst. Doch ob er diese überhaupt legal erwerben dürfte, ist umstritten.

  • 27.09.2023
  • 08:27 Uhr
  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
Mehr News und Videos

Außenministerin Baerbock und ihr Ehemann haben sich getrennt

  • Video
  • 01:05 Min
  • Ab 12