Ökodesign-Verordnung
EU: Vernichtung von unverkaufter Kleidung künftig verboten
- Veröffentlicht: 05.12.2023
- 13:44 Uhr
- Clarissa Yigit
Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich darauf, dass künftig größere Händler unverkaufte Kleidung in der EU nicht mehr zerstören dürfen.
Das Wichtigste in Kürze
Künftig darf unverkaufte Kleidung in der EU nicht mehr vernichtet werden.
Dieses Verbot ist Teil der neuen Ökodesign-Verordnung.
Ein Reparaturindex soll Verbraucher:innen zudem zeigen, wie leicht sich ein Produkt reparieren lasse, und ein "digitaler Produktpass" liefert Informationen über die ökologische Nachhaltigkeit.
Die EU wagt einen großen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit. Künftig dürfen größere Händler unverkaufte Kleidung in der EU nicht mehr vernichten. Zudem kann die EU-Kommission dieses Verbot auf weitere Produkte ausweiten. Zu dieser Übereinkunft kamen die Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten in der Nacht auf Dienstag (5. Dezember).
Das Verbot soll grundsätzlich zwei Jahre, nachdem die Verordnung in Kraft getreten ist, angewendet werden. Allerdings müssen Parlamente und EU-Staaten der Einigung noch offiziell zustimmen. Dies gelte aber als Formsache, schreibt die Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Ausnahmen gebe es allerdings für kleinere Unternehmen - mittlere erhielten eine Übergangsfrist von sechs Jahren.
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Hintergrund des neuen Verbots
Die neue Ökodesign-Verordnung schafft einen "Rahmen für die Festlegung von Anforderungen an bestimmte Produktgruppen", heißt es in einer Pressemitteilung des Rats der EU vom Dienstag (5. Dezember). Somit sollen Produkte nicht nur energie- und ressourceneffizienter werden, sondern auch "haltbarer, zuverlässiger, wiederverwendbar, aufrüstbar, reparierbar, recycelbar und wartungsfreundlicher".
Das neue Verbot - das es nicht mehr erlaubt, unverkaufte Kleidung zu vernichten - ist Teil der Ökodesign-Verordnung. Den ersten Vorschlag für diese Verordnung lieferte die EU-Kommission bereits im März 2022.
Wie die Vorgaben für andere einzelne Produkte aussehen sollen, steht zwar noch nicht im Detail fest. Allerdings besagt die Vereinbarung, dass die EU-Kommission rechtlich verbindliche Vorgaben erlassen kann, in denen genau spezifiziert werden kann, wie Waren (beispielsweise Möbel, Reifen, Waschmittel, Farben oder Chemikalien) umweltfreundlicher gemacht werden können.
Ebenso können künftig zahlreiche Rohstoffe (beispielsweise Eisen, Stahl oder Aluminium) reguliert werden.
Für Autos oder militärische Produkte sind aber Ausnahmen vorgesehen, so die dpa.
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Sanktionen bei Nichteinhaltung
Ein Reparaturindex soll den Verbraucher:innen Auskunft geben, wie leicht sich ein Produkt reparieren lasse, kündigte Anna Cavazzini (Grüne), Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, an.
Zudem soll ein "digitaler Produktpass" Informationen über die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten liefern und somit den Verkehr dieser Produkte im Binnenmarkt erleichtern. Auch soll hiermit nach Ende des Lebenszyklus die Entsorgung des Produktes optimiert werden, ergänzt "Haufe.de".
Im Falle der Nichteinhaltung der Ökodesign-Anforderungen obliegt es den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu entscheiden, welche Sanktionen verhängt werden sollen.
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa