Mit Sternchen oder ohne?
Genderverbot bei Abiturprüfungen: So wehren sich Schüler:innen dagegen
- Veröffentlicht: 25.04.2024
- 12:29 Uhr
- Lara Teichmanis
Dem Genderverbot im gegenwärtigen Abitur in Hessen könnten sich manche Prüflinge bewusst widersetzen. Dafür nehmen sie auch Rechtschreibfehler in den Prüfungen in Kauf.
Die Abiturprüfungen stehen bevor und anscheinend planen einige Schüler:innen gegen das Genderverbot in Hessen vorzugehen.
Landesschulsprecherin Louise Terhorst sagte der Deutschen Presse-Agentur (dpa), sie habe von Schülerinnen und Schülern gehört, die "ein Statement setzen wollen". Auch sie selbst wolle im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit im Abitur an verbotenen Gendersonderformen innerhalb von Wörtern festhalten, ergänzte die 18-Jährige vor der schriftlichen Deutschprüfung am Donnerstag (25. April.). Dazu zählen etwa das Binnen-I, der Unterstrich und das Gendersternchen.
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Terhorst ist nach eigenen Worten schon lange an das Gendern gewöhnt, auch in der Schule. Zudem spare es Zeit und sei praktisch: "Richter*innen zum Beispiel schreibe ich schneller als Richterinnen und Richter", sagte die Schülerin der Internatsschule Schloss Hansenberg in Geisenheim im Rheingau.
Mildere Korrekturen während Corona
Das CDU-geführte Kultusministerium in Wiesbaden teilte mit, ihm seien entsprechende Protestankündigungen von Abiturient:innen nicht bekannt.
In den vergangenen zwei Prüfungsjahren hatte das Ministerium wegen Corona-Schulausfällen vermutet, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler die Positionierung des Rates für deutsche Rechtschreibung von 2021 kennen konnten - daher die damalige Milde bei Korrekturen. Doch jetzt sei wieder "das Regelwerk des Rates für deutsche Rechtschreibung bei der Korrektur und Bewertung der schriftlichen Prüfungen anzuwenden". Auch bei den Abschlüssen an Haupt- und Realschulen.
Kritik an Kommunikation des Kultusministeriums
Landesschulsprecherin Terhorst kritisierte, die Schulen seien über diese Neuregelung drei Tage vor den Osterferien informiert worden. Ebenfalls nur drei Tage danach begann bereits das Abitur. "Es gibt daher eine große Unsicherheit", ergänzte die 18-Jährige. Das Kultusministerium betonte hingegen, es habe bereits 2023 angekündigt, dass für das damalige Abitur zum letzten Mal Gendersonderformen nicht als Fehler gewertet würden.
Gender-Debatte auch in der Politik
Der Streit beschäftigt längst auch die Politik. Die Grünen-Opposition im Landtag monierte kürzlich, für "Schüler*innen sind zudem viele praktische Frage offen. Etwa danach, ob das mehrfache Gendern mit Sonderzeichen einen Wiederholungsfehler darstellt."
Für Schüler*innen sind zudem viele praktische Fragen offen.
Grünen-Opposition, Landtag Hessen
Dazu erläuterte das Kultusministerium: "Wenn eine Schülerin oder ein Schüler zum Beispiel dreimal Schüler*innen schreibt, wird ein Fehler gerechnet, da es ein Wiederholungsfehler ist. Wird im Text Schüler*innen, Lehrer*innen, Pädagog*innen geschrieben, sind es drei Fehler, da sich der Wortstamm ändert. Ändert sich der Wortstamm, liegt kein Wiederholungsfehler vor."
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa