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"Fragwürdig"

Hamburgs Briefwähler werden durch Trick auf AfD-Seite gelotst

  • Veröffentlicht: 28.01.2025
  • 11:46 Uhr
  • Joachim Vonderthann

Statt Infos zur Briefwahl gibt es Spendenaufrufe für die AfD: Ein URL-Trick vor der Wahl in Hamburg ruft den Landeswahlleiter auf den Plan.

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Inhalt

  • Bindestrich statt Punkt führt zur AfD
  • Landeswahlleiter: "Zumindest fragwürdig"
  • Besondere Vorsicht in Wahlzeiten

Ein umstrittener Internet-Trick sorgt für Ärger vor der Hamburger Bürgerschaftswahl. Verschiedene Medien, darunter das "Abendblatt", berichten übereinstimmend, dass Bürger:innen, die sich bei der Eingabe der offiziellen Briefwahl-Adresse vertippen, ungewollt auf die Webseite der AfD Hamburg umgeleitet werden. Der Unterschied liegt in einem kleinen Zeichen: Statt des korrekten Punktes in der URL "briefwahl.hamburg.de" führt ein Bindestrich in "briefwahl-hamburg.de" auf die Seite der AfD. Die Hamburger Bürgerschaftswahl findet am 2. März statt, also nur eine Woche vor der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar.

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Bindestrich statt Punkt führt zur AfD

Die falsche AfD-Seite, die er offiziellen Behördenseite äußerst ähnlich sieht, fordert Besucher:innen auf, sich zu engagieren, zu spenden oder Veranstaltungen zu besuchen. Auffällig ist jedoch, dass diese Domain mit dem Bindestrich in der Nacht zum Dienstag (28. Januar) plötzlich nicht mehr erreichbar war, wie "T-Online" berichtet. Die AfD Hamburg wies jede Verantwortung von sich. Robert Offermann, Sprecher der Fraktion und Partei, sagte dem "Abendblatt": "Der Sachverhalt ist uns nicht bekannt und wir haben derzeit auch keinen Zugriff auf diese Seite." Aktuelle Datenschutzbestimmungen machen es dem Bericht zufolge schwer, den wahren Inhaber einer Domain festzustellen.

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Landeswahlleiter: "Zumindest fragwürdig"

Landeswahlleiter Oliver Rudolf hat sich aufgrund der Vorfälle eingeschaltet. Obwohl die Nutzung dieser URL nicht gegen wahlgesetzliche Vorschriften verstößt, hält er sie für "zumindest fragwürdig". Rudolf forderte die AfD auf, die Domain abzuschalten, sollte sie tatsächlich im Besitz der Partei sein.

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Besondere Vorsicht in Wahlzeiten

Das Problem liegt in der Methode des sogenannten "Typosquattings", bei der absichtlich Tippfehler in URLs ausgenutzt werden. Das Oberlandesgericht Köln stellte laut "T-Online" in einem Urteil fest, dass eine solche Praxis als "gezielte Behinderung des Inhabers der betreffenden Domain" gilt.

Das Thema zeigt einmal mehr, wie wichtig die genaue Eingabe von Internet-Adressen ist und wie leicht es ist, durch kleine Fehler auf unerwünschte Seiten zu gelangen. Gerade in Wahlzeiten ist also höchste Vorsicht geboten - nicht nur bei der Recherche im Internet.

  • Verwendete Quellen:
  • "T-Online": "URL-Trick aufgeflogen: AfD unter Druck"
  • NDR: "Bürgerschaftswahl: Irritation bei Website für Briefwahlantrag"
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