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Entwarnung für Ruheständler:innen

Darum werden die Renten trotz Haushaltssperre nicht gekürzt 

  • Aktualisiert: 20.01.2024
  • 08:02 Uhr
  • Clarissa Yigit
Ein Gerücht über Kürzungen der Renten im Jahr 2024 lässt Rentner:innen in Deutschland aufhorchen.
Ein Gerücht über Kürzungen der Renten im Jahr 2024 lässt Rentner:innen in Deutschland aufhorchen.© Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Viele Rentner:innen befürchten, dass aufgrund der Einsparmaßnahmen der Ampel-Regierung ihre Rente im Jahr 2024 gekürzt wird. Die Deutsche Rentenversicherung allerdings gibt Entwarnung.

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Werden die Altersbezüge der Rentner:innen wirklich angetastet? Schließlich seien "Einsparungen bei den Renten" prinzipiell möglich, zitiert die "Frankfurter Rundschau" (FR) die Wirtschaftsweise Veronika Grimm.

Allerdings sei dies auch nur eine "Option", denn Rentenkürzungen seien bisher von der Ampel-Koalition nicht geplant - auch wenn die Bundesregierung zurzeit einen strikten Sparplan aufgrund der Haushaltssperre einhalten muss.

So seien "die laufenden Rentenzahlungen von der aktuellen Diskussion um den Bundeshaushalt 2024 nicht betroffen", weiß die Deutsche Rentenversicherung und erklärt auf ihrer Internetpräsenz, weshalb.

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Diese vier Säulen sichern die Rente

1. Da die Renten per Gesetz geregelt sind, bestehe ein Rechtsanspruch darauf. Daher sei die Zahlung gesetzlicher Leistungen "nicht von der aktuellen Haushaltslage abhängig", erklärt die Deutsche Rentenversicherung.

2. Richtig sei, dass die Rentenversicherung Zuschüsse aus dem Bundeshaus bekomme. Dabei sei zu beachten, dass die Bezuschussung durch den Bund an die Rentenversicherung über gesetzliche Regelungen erfolge - ebenso die "Erstattungen oder die Zahlung von Beiträgen des Bundes für Kindererziehungszeiten ('Mütterrente')". Daher seien die Zahlungen des Bundes ebenfalls nicht von der aktuellen Haushaltslage abhängig.

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3. Für die jährliche Rentenanpassung gibt es eine gesetzliche Schutzklausel ("Rentengarantie"), die bewirke, "dass die Renten selbst dann nicht sinken, wenn die der Rentenanpassung zugrunde liegenden Löhne und Gehälter gesunken sind".

4. Als letzter Punkt sei hervorzuheben, dass die Rentenversicherungsträger Finanzautonomie besäßen, da sie "selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts" sind. Dies würde bedeuten, so die Deutsche Rentenversicherung, "dass die Haushalte der Rentenversicherung mit allen Einnahmen und Ausgaben von der Selbstverwaltung festgestellt werden". Darunter seien die Vertreterversammlungen der verschiedenen Träger zu verstehen.

Die Rentner:innen hätten in diesem Jahr sogar einen Grund zur Freude, denn ab Mitte 2024 solle es wieder eine Renenterhöhung geben, ergänzt die FR. Diese werde allerdings nicht so hoch ausfallen wie noch ein Jahr zuvor.

  • Verwendete Quellen:
  • FR: "Rentenkürzung angeblich wegen Haushaltssperre? Deutsche Rentenversicherung schafft Fakten"
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