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Urteil erwartet

Höcke-Prozess: Diese Strafe fordert die Staatsanwaltschaft für den AfD-Politiker - Verteidigung will Freispruch

  • Aktualisiert: 14.05.2024
  • 17:00 Uhr
  • dpa

Das Urteil im Höcke-Prozess war mit Spannung erwartet worden. Gibt es eine Geldstrafe für den AfD-Politiker - oder doch eine Bewährungsstrafe?

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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit Spannung wird im Höcke-Prozess ein Urteil erwartet.

  • Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Schlussvortrag eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten.

  • Das Gericht sieht jedoch maximal eine Geldstrafe vor.

Im Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke hat die Staatsanwaltschaft in ihrem Schlussvortrag eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert. Es sei weder nachvollziehbar noch glaubhaft, dass Höcke nicht gewusst habe, dass es sich bei der Losung "Alles für Deutschland" um eine verbotene SA-Parole handelt, erklärte Staatsanwalt Benedikt Bernzen am Dienstag (14. Mai) vor dem Landgericht in Halle.

Das Gericht hatte zuvor eine Erklärung abgegeben, wonach es maximal eine Geldstrafe vorsieht. In diesem Fall müsste Höcke keine Aberkennung seiner Amtsfähigkeit befürchten. Die Staatsanwaltschaft sieht hingegen nur eine Freiheitsstrafe als angemessen an. Zudem solle Höcke 10.000 Euro zahlen, möglichst für gemeinnützige Einrichtungen wie Demokratieförderprojekte oder NS-Gedenkstätten. Das mögliche Strafmaß reicht von einer Geldstrafe bis hin zu drei Jahren Freiheitsstrafe.

Die Verteidigung Höckes forderte dagegen einen Freispruch. Die betreffende Parole sei eigentlich vergessen gewesen, sagte Ralf Hornemann in seinem Schlussvortrag. Nicht Höcke, sondern die Staatsanwaltschaft habe dafür gesorgt, dass sie nun zahlreiche Menschen kennen.

:newstime
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Verbotener Nazi-Spruch

Höcke wird vorgeworfen, den verbotenen Nazi-Spruch wissentlich in einer Rede in Merseburg im Saalekreis in Sachsen-Anhalt verwendet zu haben. Der Politiker hatte die Vorwürfe vor Gericht wiederholt zurückgewiesen. Ein Urteil soll noch am Dienstag verkündet werden.

Der Prozess gegen den ehemaligen Geschichtslehrer Höcke war Mitte April eröffnet worden. Die Rede in Merseburg hatte Höcke bereits im Mai 2021 gehalten. Ein Video des Geschehens war Teil der Verhandlungen. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 52-Jährigen das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen in der Rede zur Last gelegt. Bis zu einer möglichen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Höcke habe sich eingängig mit dem Nationalsozialismus auseinandergesetzt, sich sein Vokabular zu eigen gemacht, sagte Staatsanwalt Bernzen. Redewendungen und NS-Vokabular habe er in der Vergangenheit "strategisch und systematisch" verwendet. Die Parole "Alles für Deutschland" habe er auch durch seine Reichweite bewusst "wieder salonfähig gemacht".

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