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Wegen "Transitverboten"

Ständig Stau am Brenner: Jetzt verklagt Italien Österreich

  • Aktualisiert: 17.10.2023
  • 09:44 Uhr
  • Anne Funk
Im Dauerstreit über die chronisch überlastete Brennerroute zieht Italien jetzt gegen das Nachbarland Österreich vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Im Dauerstreit über die chronisch überlastete Brennerroute zieht Italien jetzt gegen das Nachbarland Österreich vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). © Peter Kneffel/dpa

Die Route ist seit Jahren hoffnungslos überlastet, nun will Italien rechtlich gegen die "Transitverbote" vorgehen.

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Auf der Brennerroute ist Stau quasi Dauerzustand, immer wieder kommt es auf der wichtigen Verbindung über die Alpen zu Verkehrsbehinderungen. Das führte immer wieder zu Streit zwischen Italien und Österreich, nun zieht der südliche Nachbar vor Gericht.

Am Montag (16. Oktober) beschloss die Rechtsregierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni in Rom, den EU-Partner vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen. Damit will Italien vor allem gegen die umstrittene Blockabfertigung von Lastwagen in Tirol vorgehen. Auch in Deutschland gibt es gegen die Regelung immer wieder Proteste.

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Es sei das erste Mal überhaupt, dass Italien gegen einen EU-Partner vor Gericht zieht, so Verkehrsminister Matteo Salvini und sprach von "Transitverboten". Diese habe Österreich einseitig am Brenner verhängt. Die Staus hatten in den vergangenen Jahren auch für Streit zwischen Bayern und Tirol gesorgt, das deutsche Bundesland hatte ebenfalls mit einer Klage gedroht. 

40 Prozent Güterverkehr gehen über den Brenner

In den vergangenen Jahrzehnten hatte der LKW-Verkehr über die Brennerroute deutlich zugenommen: Im Jahr 2000 seien es noch 1,1 Millionen gewesen, 2022 bereits 2,5 Millionen, so der Tiroler Regierungschef Anton Mattle. Damit fallen auf den Brenner heute 40 Prozent des gesamten Alpentransits im Güterverkehr. Entsprechend haben auch die Belastungen auf und entlang der Route zugenommen.

Österreichs Verkehrsministerin Leonore Gewessler verteidigte die "Notmaßnahmen" Tirols und mahnte zu Verhandlungen - 
schließlich liege mit dem "Slot-System" für buchbare LKW-Fahrten auf der Brennerstrecke ein Vorschlag am Tisch. "Darüber zu reden wäre jetzt angesagt - anstatt wöchentlich mit rechtlichen Schritten zu drohen", sagte sie der Nachrichtenagentur APA. "Italien wird mit seiner Maximalforderung, nämlich die Aufhebung aller Tiroler Verbote, keinen Erfolg haben", so Anton Mattle.

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Der EuGH kann von einem EU-Mitglied angerufen werden, wenn dieses der Auffassung ist, dass ein anderes Mitglied gegen europäisches Recht verstößt. Vor einem Gerichtsverfahren muss sich allerdings die EU-Kommission damit befassen. Gibt diese innerhalb von drei Monaten keine Stellungnahme ab, kann auch so geklagt werden. Von Bayern wurde die Kommission schon wiederholt aufgefordert, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einzuleiten.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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