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Die fünfte Jahreszeit

Verbotene Kostüme an Karneval: Was erlaubt ist und was nicht

  • Aktualisiert: 11.02.2024
  • 09:44 Uhr
  • Lara Teichmanis
Mit bunten Kostümen wird die fünfte Jahreszeit gefeiert.
Mit bunten Kostümen wird die fünfte Jahreszeit gefeiert.© picture alliance/dpa

Trotz der Unwetterwarnungen für die Karnevalshochburgen wird es in den kommenden Tagen bunt auf den Straßen. Die närrische Zeit ist wieder da und mit ihr eine Vielzahl von tollkühnen Verkleidungen. Aber Vorsicht, einige Kostüme sind verboten. 

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Mit der Verkleidung in eine andere Rolle schlüpfen - für viele Jecken das Highlight in der fünften Jahreszeit. Häufig wird mit den Kostümen oder den Karnevalswagen Kritik an Politik und Gesellschaft geübt. Der Karneval sei ein Spiegel der Gesellschaft, schreibt der SWR.

Neben dieser Politik- und Gesellschaftskritik werden aber auch bestimmte Verkleidungen unter dem Aspekt von Sexismus und Rassismus diskutiert. 

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Florian Sitte, Präsident des Mainzer Carneval Clubs (MCC), erklärt gegenüber dem SWR, dass er dankbar für die Narrenfreiheit in Deutschland sei. Ganz nach dem Vereinsmotto "Allen wohl und niemandem weh" wolle man Karneval feiern, ohne zu diskriminieren. Gleichzeitig bemerkt Sitte, dass früher "die Schwelle zum Beleidigtsein etwas höher" lag.

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Stereotypen und Klischees

Grundsätzlich stimmt Kulturanthropologin Gabriele Dafft den Aussagen des MCC-Präsidenten zu. Gegenüber dem SWR merkt sie jedoch an, dass durch die Art der Verkleidung und Schminke Stereotype entstünden, die auf rassistischen Schriften oder Propaganda basierten. Die Expertin betont, dass es eine gesellschaftliche Debatte gäbe, wie man mit Minderheiten, Kolonialismus und Rassismus im Karneval umgehe. 

Wenn schwarze Menschen durch das sogenannte Blackfacing imitiert werden oder eben Indianer, hat man es da mit Kulturen zu tun, mit Ethnien, die ja sehr viel Rassismus und Unterdrückung im Laufe ihrer Geschichte erfahren haben.

Gabriele Dafft, Kulturanthropologin

Diese Verkleidungen sind verboten

Neben den moralischen Bedenken bei Kostümen gibt es Verkleidungen, die strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Verboten sind beispielsweise Kostüme wie echt aussehende oder originale Uniformen von Polizist:innen oder Rettungskräften. Die sogenannte strafbare Amtsanmaßung kann mit einer Geldbuße oder einer Freiheitsstrafe mit bis zu zwei Jahren geahndet werden. Weiter ist das Tragen von rechtsextremistischen und nationalsozialistischen Symbolen strafbar. 

Vorsicht gilt auch bei echt aussehenden Waffen wie Schwertern oder Pistolen. Die sogenannten "Anscheinswaffen" verstoßen gegen das Waffengesetz, berichtet der SWR.

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Trendkostüme 2024

Wer 2024 mit seinem Kostüm ohne Strafanzeige und ohne moralisches Bedenken Fasching feiern möchte, kann mit folgenden Trendverkleidungen glänzen. Wie das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (RND) vermeldet, sind in diesem Jahr Verkleidungen à la Hollywood voll im Trend.

Bekannte Hollywoodstreifen aus dem vergangenen Jahr inspirieren zu Verkleidungen wie Golden-Globe-Gewinner Oppenheimer, Barbie und Ken sowie Arielle. Auch das sommerliche Getränk Aperol Spritz scheint nach Berichten des RND eine beliebte Verkleidung für die närrische Zeit zu sein. 

  • Verwendete Quelle:
  • SWR: "Kostüme an Fastnacht in RLP - was lässt man lieber, was ist ganz verboten?"
  • RedaktionsNetzwerk Deutschland: "Karneval 2024: Diese fünf Kostüme für Erwachsene liegen voll im Trend"
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