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Werden Verbraucher:innen geködert?

Klage gegen Lidl und Penny wegen App-Rabatten

  • Veröffentlicht: 24.01.2025
  • 12:03 Uhr
  • dpa
Apps von Handelsketten sind Verbraucherschützern ein Dorn im Auge.
Apps von Handelsketten sind Verbraucherschützern ein Dorn im Auge.© Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Lidl, Penny und andere Lebensmittelhändler:innen versuchen, die Verbraucher:innen mit Rabatten zu ködern. Die gibt es teilweise nur bei Nutzung der eigenen Apps. Verbraucherschützer:innen ziehen nun vor Gericht.

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Inhalt

  • Mangelnde Preistransparenz wird beklagt
  • Weitere Verfahren in Vorbereitung
  • Kaufverhalten gezielt beeinflussen

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg geht juristisch gegen die Werbung für Rabatte von Discountern bei Nutzung von deren Apps vor. Es seien zwei Anträge auf Unterlassung gegen Lidl und Penny eingereicht worden, sagte Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabsstelle Recht. Die Verbraucherschützer:innen sehen einen möglichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.

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Mangelnde Preistransparenz wird beklagt

Es würden Preise für App-Nutzer beworben – ohne dass klar werde, welcher Gesamt- oder Grundpreis für den regulären Einkauf gelte. "Das verstößt unserer Auffassung nach eindeutig gegen das Gesetz." Bernhardt sagte, wenn in der Filiale, auf Plakaten, am Regal oder im Handzettel mit Preisen geworben werde, müsse nach der Preisangabenverordnung immer der Gesamtpreis angegeben werden, der für den normalen Supermarktkunden gilt, ohne Nutzung einer App.

Anders ausgedrückt: Da sich die Werbung an alle Kunden richte, sei auch der Preis anzugeben, der für alle gültig sei. "Wir erhalten aktuell viele Beschwerden von Verbrauchern, die sich über eine mangelnde Preistransparenz in der Werbung mit App-Preisen beklagen."

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Weitere Verfahren in Vorbereitung

Ein Sprecher von Penny erklärte auf Nachfrage: "Uns liegt noch keine Klageschrift vor. Daher können wir uns als Penny derzeit zu den konkreten Inhalten nicht äußern." Lidl äußert sich nach eigenen Angaben grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren.

Die Verfahren sind nach Angaben der Verbraucherschützer:innen bei den Landgerichten in Heilbronn und in Köln anhängig. Ein weiteres gegen den Discounter Netto bereiten die Verbraucherschützer:innen ebenfalls vor. Auch gegen die Handelskette Rewe werden demnach juristische Schritte geprüft.

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Kaufverhalten gezielt beeinflussen

In den Apps gehen Kund:innen und Händler:innen ein Tauschgeschäft ein: Den Kund:innen winken exklusive Vorteile, wenn sie sich registrieren. Teils sind dann zusätzliche Artikel im Angebot, teils gibt es einen Extra-Rabatt auf reduzierte Produkte.

Die Händler:innen erhalten dafür - im besten Fall - treuere Kund:innen und deren Daten. Die helfen ihnen, zu verstehen, was die Käufer:innen wollen. Sie können auch besser auf deren individuellen Vorlieben eingehen. So können die Unternehmen in der App zum Beispiel bestimmte Produkte bewerben und damit das Kaufverhalten beeinflussen.

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  • 11:50 Min
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