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Entlastung vom Staat

Klimageld-Auszahlung: Was Bürger 2025 erwarten können

  • Veröffentlicht: 15.01.2025
  • 17:20 Uhr
  • Benedikt Rammer
Das Klimageld soll 2025 eingeführt werden, um Bürger bei steigenden Heiz- und Tankkosten zu entlasten (Symbolbild)
Das Klimageld soll 2025 eingeführt werden, um Bürger bei steigenden Heiz- und Tankkosten zu entlasten (Symbolbild)© Sven Hoppe/dpa

Trotz des Regierungswechsels werden die Vorbereitungen für das Klimageld 2025 fortgesetzt, um Bürger bei steigenden Heiz- und Tankkosten zu entlasten. Die Auszahlung soll automatisch erfolgen, ohne dass ein Antrag nötig ist.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Klimageld soll 2025 eingeführt werden, um Bürger bei steigenden Heiz- und Tankkosten zu entlasten.

  • Die Auszahlung soll automatisch über das Bundeszentralamt für Steuern erfolgen, ohne dass ein Antrag nötig ist.

  • Die genaue Höhe des Klimagelds ist noch unklar, erste Berechnungen gehen von 155 Euro pro Kopf aus.

Im Jahr 2025 soll das Klimageld in Deutschland eingeführt werden, um die Bürger:innen bei den steigenden Heiz- und Tankkosten zu entlasten. Diese Kostensteigerungen sind eine Folge des erhöhten CO2-Preises, der seit Anfang des Jahres in Kraft ist. Die Ampel-Regierung hatte bereits in ihrem Koalitionsvertrag die Einführung eines Klimagelds vorgesehen, um einen finanziellen Ausgleich zu schaffen. Trotz des Scheiterns der Regierung werden die Vorbereitungen für die Auszahlung des Klimagelds laut "chip.de" fortgesetzt.

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Klimageld als Pro-Kopf-Pauschale geplant

Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung fließen in den Klima- und Transformationsfonds, einen Sondertopf des Bundes. Aus diesem Fonds werden Projekte zur Förderung klimafreundlicher Technologien finanziert. Ein Teil dieser Einnahmen könnte auch zur Finanzierung des Klimagelds verwendet werden. Laut "chip.de" soll das Klimageld eine Pro-Kopf-Pauschale sein, die jede:r Bürger:in in Deutschland erhält. Die Grünen setzen sich im Wahlkampf für ein sozial gestaffeltes Klimageld ein, das besonders Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen zugutekommen soll.

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Eine der größten Herausforderungen bei der Einführung des Klimagelds ist die technische Umsetzung der Auszahlung. Der Staat plant, das Geld über das Bundeszentralamt für Steuern auszuzahlen. Hierfür wird eine Datenbank aufgebaut, die Steuer-ID und IBAN der Bürger:innen kombiniert. Eine Steuererklärung ist für den Erhalt des Klimagelds nicht erforderlich. Bürger:innen können ihre IBAN bereits jetzt aktiv über das Elster-Portal oder ein Portal des Bundeszentralamts für Steuern melden. Alternativ können sie ihre Hausbank mit der Übermittlung der IBAN beauftragen.

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Höhe des Klimageldes noch unklar

Die genaue Höhe des Klimagelds ist noch unklar. Erste Berechnungen eines Thinktanks gehen für 2025 von 155 Euro pro Kopf aus, mit einer möglichen Steigerung auf 260 Euro bis 2027. Die Verbraucherzentrale kommt auf ähnliche Beträge. In Österreich gibt es bereits den Klimabonus, der mindestens 145 Euro beträgt und in manchen Regionen sogar auf das Doppelte ansteigt. In Deutschland soll das Klimageld automatisch überwiesen werden, ohne dass ein Antrag nötig ist.

Die Einführung des Klimagelds in Deutschland wird mit Spannung erwartet. Es bleibt abzuwarten, wie die neue Regierung die Pläne konkret umsetzen wird. In Österreich hat sich der Klimabonus bereits bewährt und könnte als Vorbild für Deutschland dienen. Dort erhalten alle Menschen, die ihren Hauptwohnsitz im Anspruchsjahr für mindestens sechs Monate in Österreich haben, den Bonus – unabhängig von Staatsbürgerschaft und Alter. Kinder bekommen die Hälfte, und mobilitätseingeschränkte Personen erhalten immer 290 Euro.

  • Verwendete Quellen:
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