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Wenig Chancen auf Erfolg

Klimaschützer wollen VW Verbrenner gerichtlich verbieten

  • Aktualisiert: 10.01.2023
  • 15:59 Uhr
  • Lena Glöckner
Aktivist:innen der Umweltschutzorganisation Greenpeace demonstrieren mit einer überdimensionalen Waage vor der Volkswagen-Aufsichtsratssitzung dafür, dem Schutz des Klimas mehr Gewicht zu geben.
Aktivist:innen der Umweltschutzorganisation Greenpeace demonstrieren mit einer überdimensionalen Waage vor der Volkswagen-Aufsichtsratssitzung dafür, dem Schutz des Klimas mehr Gewicht zu geben.© Moritz Frankenberg/dpa

Von Greenpeace unterstützte Aktivist:innen fordern vor Gericht von VW, spätestens 2030 keine Verbrenner mehr zu produzieren. Das Landgericht Braunschweig macht ihnen wenig Hoffnung auf Erfolg.

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Klimaschützer:innen klagen vor dem Landgericht Braunschweig gegen den Volkswagen-Konzern. Damit wollen sie erreichen, dass dieser bereits 2030 aufhört, Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zu bauen. Das Landgericht Braunschweig hat den drei Aktivist:innen von Greenpeace jetzt wenig Hoffnung gemacht. Nach einer vorläufigen rechtlichen Einschätzung sei die Klage zwar zulässig, dürfte aber wenig Chancen auf Erfolg haben, machte der Vorsitzende Richter am Dienstag (10. Januar) deutlich.

Grundrechte haben keine unmittelbare Wirkung

Die Kläger:innen argumentieren nach Angaben eines Gerichtssprechers mit ihren Grundrechten. Diese gelten aber unmittelbar im Verhältnis zwischen Bürger:innen und dem Staat, wie der Sprecher erläuterte. "Hier ist die Besonderheit, dass sich aber Privatpersonen auf Klägerseite und ein privat handelndes Unternehmen auf Beklagtenseite gegenüberstehen", sagte der Sprecher. In diesem Verhältnis hätten die Grundrechte eben keine unmittelbare Wirkung, sagte er.

Volkswagen zeigte sich im Wesentlichen in seiner Auffassung bestätigt. Die Anwältin der drei Kläger kündigte an, bei einem entsprechenden Urteil in Berufung gehen zu wollen. Eine Entscheidung will das Gericht am 31. Januar verkünden.

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  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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