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Pipi machen nachts erlaubt

Kurioses Urteil: Nächtliches Urinieren in Ostsee nicht verboten

  • Veröffentlicht: 20.10.2023
  • 12:51 Uhr
  • Stefan Kendzia
Romantischer kann man wohl nicht Wildpinkeln: Das nächtliche Urinieren in die Ostsee stellt laut Urteil keine Ordnungswidrigkeit dar.
Romantischer kann man wohl nicht Wildpinkeln: Das nächtliche Urinieren in die Ostsee stellt laut Urteil keine Ordnungswidrigkeit dar.© Gregor Fischer/dpa

Nachts an der Ostsee, wenn das Meerwasser plätschert, kann es schon mal vorkommen, dass man "muss". In einem Fall führte das zu einem Bußgeld durch das Ordnungsamt. Der Wildpinkler setzte sich vor Gericht zur Wehr.

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Ein lauer Sommerabend an der Ostsee, das Plätschern des Meeres - diese Szenerie animierte einen Mann wohl derart, dass er sich am Strand dringend erleichtern musste. Eine aufmerksame Streife des Ordnungsamtes ahndete dieses Vergehen umgehend mit einem saftigen Bußgeld. Der Wildpinkler weigerte sich jedoch zu zahlen.

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Nächtliches Pinkeln ist eine Belästigung der Allgemeinheit

Wildpinkeln kann ganz schön viel kosten. Ganze 60 Euro Bußgeld verhängte das Ordnungsamt für das Vergehen des nächtlichen Pinkelns in die Ostsee. Schließlich sei dies eine "Belästigung der Allgemeinheit durch eine grob ungehörige Handlung". Der "Täter" weigerte sich zu zahlen, ging vor Gericht und wurde für seinen Widerstand laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) belohnt: Sein nächtliches Erleichtern stellt nun offiziell keine Ordnungswidrigkeit dar.

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Dabei ging es nicht um eine mögliche Umweltverschmutzung, sondern - wie die vom Ordnungsamt aufgeführte Begründung - um Belästigung. Das Amtsgericht konnte dem nicht zustimmen. Schließlich sei der Mann aufgrund der Dunkelheit maximal schemenhaft zu erkennen gewesen, wie es in der Urteilsbegründung heißt. Es habe sich auch niemand belästigt gefühlt. Am Meer gebe es eben, anders als in den Bergen oder am Waldrand, keine andere Rückzugsmöglichkeit als die, möglichen Zuschauern den Rücken zuzukehren. Fast scheint es, als ob das Gericht in diesem Fall einen Überschuss an Humor hätte - in der Begründung heißt es weiter: "Der Mensch hat unter den Weiten des Himmelszeltes nicht mindere Rechte als das Reh im Wald, der Hase auf dem Feld oder die Robbe im Spülsaum der Ostsee."

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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