LIVE: Pistorius spricht jetzt über die deutsche Sicherheitspolitik
IN 8 STUNDEN
  • 23.11.2024
  • Ab 11:00 Uhr
LIVE: Pistorius spricht jetzt über die deutsche Sicherheitspolitik
Anzeige
Prozess in Braunschweig

Verdächtiger im Fall Maddie McCann: Christian B. wird vor Gericht wohl schweigen

  • Aktualisiert: 09.02.2024
  • 09:53 Uhr
  • Anne Funk
Seit Mai 2007 ist Maddie McCann vermisst.
Seit Mai 2007 ist Maddie McCann vermisst.© Reuters

Mitte Februar muss sich Christian B. vor Gericht für mehrere Fälle sexuellen Missbrauchs verantworten. Der auch im Vermisstenfall Maddie McCann Verdächtige will sich aber wohl nicht zu den Taten äußern.

Anzeige

Er ist der Hauptverdächtige im Fall Maddie McCann: Der deutsche Christian B. soll in Verbindung mit dem Verschwinden des damals dreijährigen Mädchens aus einer Ferienanlage in Portugal stehen. Bisher konnte man ihm noch nichts nachweisen, er selbst weist jegliche Vorwürfe in diesem Zusammenhang von sich.

Im Video: Fall Maddie - 16 Jahre nach ihrem Verschwinden gibt es eine heiße Spur

Fall Maddie: 16 Jahre nach ihrem Verschwinden gibt es eine heiße Spur

Trotzdem steht Christian B. ab dem 16. Februar in Braunschweig vor Gericht. Vorgeworfen werden ihm insgesamt fünf Fälle von sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung zwischen 2000 und 2017 in Portugal. Aktuell sitzt er bereits eine siebenjährige Haftstrafe wegen einer weiteren Vergewaltigung ab.

Christian B. wird sich nicht äußern

Dass er sich zu den ihm vorgeworfenen Missbrauchsfällen vor Gericht äußern wird, scheint allerdings unwahrscheinlich. Das zumindest erklärte sein Anwalt per E-Mail gegenüber der BBC - er erwarte nicht, dass sein Klient "substanzielle Beiträge" leisten werde. "Wir werden sehen, ob der Angeklagte sich schweigend verteidigt oder Erklärungen abgibt, in denen er einzelne Taten bestreitet", so sein Pflichtverteidiger Friedrich Fülscher.

Anzeige
Anzeige
:newstime

"Zum jetzigen Zeitpunkt gehe ich nicht davon aus, dass es inhaltliche Stellungnahmen geben wird." Daraus solle man allerdings "keine negativen Schlüsse" ziehen. "Ob ein Angeklagter erklärt 'Ich habe damit nichts zu tun', 'Ich bin unschuldig' oder ähnliches, oder ob er von seinem Recht zu schweigen Gebrauch macht, führt im Strafverfahren zum gleichen Ergebnis", so Fülscher. Das heiße also nicht gleich, dass derjenige etwas zu verheimlichen hätte, sondern nur, dass es "verfahrenstechnisch sinnvoll" sei.

  • Verwendete Quellen:
Mehr News und Videos
Internationaler Haftbefehl für Netanjahu: Würde Deutschland ihn festnehmen?

Internationaler Haftbefehl für Netanjahu: Würde Deutschland ihn festnehmen?

  • Video
  • 02:02 Min
  • Ab 12