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Welche Regeln gelten sollen

Menge verdoppelt, Bußgelder gesenkt: Regierung entschärft Cannabis-Regeln

  • Veröffentlicht: 27.11.2023
  • 15:07 Uhr
  • Lena Glöckner
Die künftigen Regeln für den Besitz und Konsum von Cannabis werden weniger streng ausfallen als bisher geplant.
Die künftigen Regeln für den Besitz und Konsum von Cannabis werden weniger streng ausfallen als bisher geplant.© Christoph Soeder/dpa/dpa-tmn

Die geplante Cannabis-Legalisierung war zuletzt vom Jahreswechsel auf das nächste Jahr verschoben worden. Nun hat die Ampel-Koalition die Pläne noch einmal entschärft. Die Grünen hatten Druck gemacht.

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Die künftigen Regeln für den Besitz und Konsum von Cannabis werden nach Angaben der Grünen weniger streng ausfallen als bisher geplant. Im Eigenanbau soll die erlaubte Menge nach Angaben der Grünen-Gesundheitspolitikerin Kirsten Kappert-Gonther von 25 auf 50 Gramm getrocknetes Cannabis verdoppelt werden. Die Tabuzone für den Cannabis-Konsum rund um Kitas, Spielplätze oder Schulen wird von 200 auf 100 Meter verkleinert.

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"In den Verhandlungen ist es uns gelungen, praktikable Regelungen zu finden, die den Jugend- und Gesundheitsschutz gewährleisten und die Entkriminalisierung von erwachsenen Konsumierenden Wirklichkeit werden lässt", teilte Kappert-Gonther am Montag (27. November) in Berlin mit. Wer Alternativen zum Schwarzmarkt wolle, dürfe die bürokratischen Hürden nicht zu hoch anlegen.

Ihren Angaben zufolge werden auch die vorgesehenen Strafvorschriften entschärft, sodass bei geringfügiger Überschreitung der Besitzgrenzen nicht gleich die Strafbarkeitskeule drohe. Ursprünglich war Strafbarkeit bei einer Menge von mehr als 25 Gramm geplant. Nun sollen im öffentlichen Raum Mengen zwischen 25 und 30 Gramm Cannabis und im privaten Bereich zwischen 50 und 60 Gramm als Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Erst darüber wird der Besitz strafbar.

Auch Bußgelder gesenkt

Auch die möglichen Bußgelder sollen aus Verhältnismäßigkeitsgründen, wie es heißt, von maximal 100.000 auf maximal 30.000 Euro gesenkt werden. Einen THC-Grenzwert für den Straßenverkehr sollen Experten des Bundesverkehrsministeriums bis Ende März vorschlagen. THC ist der Wirkstoff der Cannabis-Pflanze, der hauptsächlich für die Rauschwirkung verantwortlich ist.

Die Cannabis-Legalisierung ist ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition. Über den dazugehörigen Gesetzentwurf wird schon länger beraten. Der ursprüngliche Plan der Ampel, Cannabis auch in lizenzierten Geschäften zum Verkauf anzubieten, wird zunächst nicht umgesetzt. In einem ersten Schritt soll die Droge im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen werden.

Volljährige ab 18 Jahren sollen eine bestimmte Menge besitzen dürfen. Maximal drei Pflanzen dürfen privat angebaut werden. In Cannabis-Clubs sollen Vereinsmitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen. Die Pläne sollten ursprünglich zum Jahreswechsel in Kraft treten. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte zuletzt aber bestätigt, dass dies nicht mehr zu schaffen ist. Ein Inkrafttreten wird nun für das Frühjahr angestrebt.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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