Debatte um Böller
Migrations-Zoff nach Silvester-Krawallen: AfD will Vornamen von Verdächtigen abfragen
- Aktualisiert: 03.01.2025
- 15:11 Uhr
- dpa
Nach der Silvesternacht in Berlin wird wieder über ein Böllerverbot debattiert. Die AfD setzt einen anderen Schwerpunkt und will eine neue Vornamen-Debatte.
Das Wichtigste in Kürze
Nach den chaotischen Silvester-Szenen in Teilen Berlins fordert die AfD jetzt die Abfrage der Namen von rund 400 Verdächtigen.
Das Problem bei der Böllerei in der Hauptstadt sei nicht der Einsatz von Pyrotechnik gewesen, sondern die Verhaltensweisen "offenbar zugewanderter Gruppen", behauptet die Partei.
Auch im vergangenen Jahr hatte die AfD bezüglich der Jahresstatistik für Messerangriffe nach den Vornamen der Täter:innen gefragt.
Nach der heftigen Böllerei in Berlin mit Angriffen auf Einsatzkräfte und anderen Straftaten will die AfD-Fraktion die Vornamen der rund 400 festgenommenen Verdächtigen erfahren. Die Fraktionsvorsitzende Kristin Brinker kündigte dazu eine parlamentarische Anfrage an den Senat an.
"Nicht der generelle private Einsatz von Pyrotechnik, sondern die hemmungslosen Verhaltensweisen bestimmter, offenbar zugewanderter Gruppen aus Problembezirken, die sie missbräuchlich einsetzen, erzeugten die erheblichen Schäden der vergangenen Silvestertage", erklärte Brinker.
AfD kritisiert "Scheindebatte"
Die in dem Zusammenhang geführte Diskussion um ein Böllerverbot sei eine "Scheindebatte", die von den tatsächlichen Problemen ablenke. Ursache für die Probleme sei eine "falsche Migrationspolitik", meinte Brinker. "Wer sich wirklich um die Sicherheit der Berliner kümmern will, muss den Mut haben, die wahren Ursachen von Gewalt und Rechtsbrüchen anzupacken."
Schon mehrfach Anfragen zu Vornamen
Nach den Krawallen in der Silvesternacht 2022 hatte die CDU 2023 im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses nach den Vornamen von Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit gefragt. Hintergrund war die Annahme der CDU, dass selbst viele deutsche Verdächtige ausländische Wurzeln haben. Zwei Drittel der vorläufig Festgenommen waren damals Menschen aus dem Ausland ohne deutschen Pass.
Es folgte eine heftige Debatte über Ursachen für Jugendgewalt, über Tatverdächtige mit Migrationshintergrund und deren Nationalität. Die AfD wollte den Senat im Nachgang per Gericht dazu verpflichten, über die bereits mitgeteilten Staatsangehörigkeiten von Verdächtigen hinaus auch deren Vornamen mitzuteilen. Das Landesverfassungsgericht lehnte den Antrag ab.
Im vergangenen Jahr fragte die AfD-Fraktion beim Senat nach Vornamen von Verdächtigen im Zusammenhang mit einer Jahresstatistik zu Messerangriffen. Der Senat beantwortete die Frage nicht und begründete das mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen.