Gefahr von inneren Blutungen
Rückruf: Mögliche Metallfremdkörper in Croissants
- Aktualisiert: 02.04.2024
- 17:37 Uhr
- Clarissa Yigit
In der 180-Gramm-Packung "Original französische Butter Croissants" der Aldente GmbH könnten unter Umständen Metallfremdkörper sein. Daher wird das Produkt vorsorglich zurückgerufen.
Das Wichtigste in Kürze
In den "Original französischen Buttercroissants" der Aldente GmbH könnten sich metallische Fremdkörper befinden.
Daher wird das Produkt mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 29.05.2024 zurückgerufen.
Offenbar wurde das Gebäck auch bei Aldi verkauft - der Konzern dementiert dies allerdings.
Die Aldente GmbH ruft vorsorglich den Artikel "Original französische Butter Croissants" in der 180-Gramm-Packung mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 29.05.2024 zurück. Grund sind mögliche Metallfremdkörper in dem Frühstücksgebäck, informiert das Verbraucherportal "Lebensmittelwarnung.de".
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Aldi dementiert Verkauf
Mehreren Medienberichten zufolge soll der Discounter Aldi das Produkt angeboten haben. Eine Sprecherin von Aldi-Süd habe sich auf Anfrage von Ippen Media mit folgenden Worten dazu geäußert: "Aldi ist in ganz Deutschland gar nicht vom Rückruf der Aldente-Croissants betroffen." Auch auf den Internetseiten von Aldi-Nord und Aldi-Süd sind bisher keine Rückrufe des betroffenen Produkts eingestellt.
Aldente selbst wollte keine Auskunft darüber geben, welche Supermärkte oder Discounter die betroffenen Croissants vertreiben. Allerdings soll das Produkt in nahezu allen deutschen Bundesländern - bis auf Bremen und Hamburg - verkauft worden sein.
Betroffen ist folgendes Produkt:
- Marke: Aldente
- Produkt: Original französische Buttercroissants (180 Gramm)
- MHD: 29.05.2024
- Losnummer: B066DA
- Barcode (EAN-Nummer): 4044808791070
- Inverkehrbringer: Aldente GmbH
Vom Rückruf sei ausschließlich das "Original französische Buttercroissant" mit dem MHD 29.05.2024 betroffen. Weitere Chargen und andere Produkte seien von der Rückrufaktion ausgeschlossen, bestätigt die Aldente GmbH. Die betroffenen Produkte sollten vorsorglich nicht mehr verzehrt werden und können in die Verkaufsstellen zurückgebracht werden.
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Metall im Essen
Fremdkörper in Nahrungsmitteln sind der zweithäufigste Grund für einen Rückruf, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) beschreibt.
Daher sind Verbraucher:innen dringend dazu aufgefordert, Produkte nicht zu verzehren, wenn der Verdacht besteht, dass metallische Fremdkörper, Glasscherben oder Glas-, Holz- und Kunststoffsplitter in die Lebensmittel hineingeraten sind. Andernfalls könnte es zu Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie inneren Verletzungen oder Blutungen kommen.
- Verwendete Quellen:
- Merkur: "Bundesweiter Rückruf: Beliebte Backware enthält Fremdkörper – Discounter dementiert Verkauf"
- Lebensmittelwarnung.de: "Produkt-Rückruf: Butter Croissants 180 g"