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Freilassung gefordert

Nach Todesurteil: Merz darf Deutsch-Iraner nicht im Iran besuchen

  • Veröffentlicht: 01.07.2023
  • 13:40 Uhr
  • Nelly Grassinger
Friedrich Merz bei einer Fraktionssitzung der Unionsparteien.
Friedrich Merz bei einer Fraktionssitzung der Unionsparteien. © Kay Nietfeld/dpa

Im April wurde der Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd im Iran zum Tode verurteilt. Einen Besuch von CDU-Chef Friedrich Merz lehnte der Iran jetzt ab.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Nach dem international kritisierten Todesurteil gegen einen Deutsch-Iraner wollte Friedrich Merz den Verurteilten im Iran besuchen.

  • Der CDU-Parteichef hatte die politische Patenschaft für Jamshid Sharmahd übernommen.

  • Der Antrag auf Einreise wurde jetzt jedoch abgelehnt.

Friedrich Merz darf den zum Tode verurteilten Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd nach eigenen Angaben nicht besuchen. Das teilte der CDU-Parteichef am Samstag (1. Juli) auf Twitter mit. Dies zeige einmal mehr, dass der Prozess mit einem Rechtsstaat nichts zu tun habe, schrieb Merz. "Ich werde auch weiterhin alle Möglichkeiten ausschöpfen, um auf sein Schicksal hinzuweisen und seine Freilassung zu fordern."

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Der Oberste Gerichtshof im Iran hatte Ende April das umstrittene Todesurteil gegen Sharmahd bestätigt. Damit steht einer Vollstreckung formal nichts mehr im Weg. Ein Revolutionsgericht hatte den 68-Jährigen im Februar unter anderem für einen Terroranschlag verantwortlich gemacht. Seine Angehörigen bestreiten die Vorwürfe vehement.

Sharmahd seit 2020 inhaftiert

Sharmahd wurde im Sommer 2020 Berichten zufolge vom iranischen Geheimdienst in Dubai festgenommen und in den Iran gebracht. Seitdem ist er in Teheran inhaftiert. Zuvor lebte Sharmahd jahrelang in den USA. Seine Familie und Menschenrechtsgruppen wiesen die Vorwürfe gegen ihn in der Vergangenheit zurück.

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Im Iran soll es 2022 im Vergleich zum Vorjahr 75 Prozent mehr Hinrichtungen gegeben haben, wie Menschenrechtsorganisationen berichten.

  • 13.04.2023
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Auch Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hatte Teheran aufgefordert, das "absolut inakzeptable" und willkürliche Urteil rückgängig zu machen.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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