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Staatsanwaltschaft Berlin

Rammstein: Ermittlungen gegen Till Lindemann eingestellt

  • Veröffentlicht: 29.08.2023
  • 15:33 Uhr
  • Anne Funk

Er soll an mehreren Frauen "sexuelle Handlungen gegen deren Willen" vorgenommen haben, so der Vorwurf gegen Sänger Lindemann. Nun hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren eingestellt - man habe keine Anhaltspunkte für solche Vorfälle finden können.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Juni erhoben mehrere Frauen schwere Vorwürfe gegen den Sänger der Band Rammstein, Till Lindemann.

  • Nun hat die Berliner Staatsanwaltschaft ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren eingestellt.

  • Es habe keine Anhaltspunkte gegeben, dass er "sexuelle Handlungen an Frauen gegen deren Willen" vorgenommen habe.

Mehrere Frauen hatten im Juni Vorwürfe wegen Sexualdelikten gegen Rammstein-Frontmann Till Lindemann erhoben. Nun hat die Berliner Staatsanwaltschaft das Strafermittlungsverfahren eingestellt. Es habe durch die Auswertung der verfügbaren Beweismittel keine Anhaltspunkte gegeben, dass Lindemann "sexuelle Handlungen an Frauen gegen deren Willen vorgenommen" habe, begründete die Staatsanwaltschaft am Dienstag (29. August) ihre Entscheidung in einer ausführlichen Mitteilung.

Die Frauen hatten den Sänger in verschiedenen Medien beschuldigt und Situationen geschildert, die sie teils als beängstigend empfunden hätten. Wenn die Staatsanwaltschaft Kenntnis vom Verdacht einer Straftat erhält, muss sie ermitteln. Auch Medienberichte können dafür der Auslöser sein.

Vorwürfe ließen sich nicht ausreichend konkretisieren

"Mutmaßliche Geschädigte haben sich bislang nicht an die Strafverfolgungsbehörden gewandt, sondern ausschließlich – auch nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens – an Journalistinnen und Journalisten", so die Staatsanwaltschaft zur Begründung. Daher sei es nicht möglich gewesen, Vorwürfe "ausreichend zu konkretisieren" oder die Glaubwürdigkeit von möglichen Opfern zu klären. 

Zu dem Vorwurf einer Nordirin, der sich auf ein Konzert in Litauen bezog und als erstes bekannt wurde, hätten sich nach Auswertung der Unterlagen "keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte für Sexualstraftaten durch den Beschuldigten" ergeben, so die Staatsanwaltschaft weiter. Die Herkunft eines Blutergusses lasse sich nicht konkret zuordnen.

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Auch die Angaben einer weiteren Zeugin, die zunächst über Youtube Vorwürfe erhoben habe, "blieben in den Vernehmungen zu unkonkret", sie habe auch keine strafrechtlichen Vorfälle geschildert, die sie selbst erlebt habe, erklärte die Ermittlungsbehörde. Entweder stellten die von ihr geschilderten Umstände Rückschlüsse aus Beobachtungen dar oder sind ihr von anderen geschildert worden. Weitere mögliche Zeugen, die von ihr genannt worden waren, hätten entweder ebenfalls nichts Strafrechtliches beobachtet oder hätten nicht identifiziert werden können.

Anwalt spricht von "schwerwiegenden Vorverurteilungen"

Die schnelle Einstellung belege, "dass die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft keine Beweise bzw. Indizien zutage gefördert haben, um meinen Mandanten wegen der Begehung von Sexualstraftaten anklagen zu können", erklärte der Anwalt von Till Lindemann. "An den Anschuldigungen war schlichtweg nichts dran."

Es sei zu "schwerwiegenden Vorverurteilungen" ohne Grundlage im Internet und in den Medien gekommen. Man werde weiter juristisch gegen unzulässige Darstellungen vorgehen.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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