Migration
Sätze für 2025 gekürzt: Monatlich weniger Leistungen für Asylbewerber
- Veröffentlicht: 30.10.2024
- 09:34 Uhr
Asylbewerber müssen ab 2025 mit weniger Geld für ihren Lebensunterhalt auskommen: Die monatlichen Bedarfssätze werden abhängig von Wohn- und Familiensituation gesenkt.
Das Wichtigste in Kürze
Im kommenden Jahr werden Asylbewerber:innen in Deutschland weniger Geld für ihren Lebensunterhalt zur Verfügung haben.
Abhängig von Alter sowie Wohn- und Familiensituation wird der Satz 2025 monatlich um 13 bis 19 Euro reduziert.
Am Dienstag (29. Oktober) wurde das Gesetzblatt vom Bundessozialministerium veröffentlicht.
Asylbewerber:innen in Deutschland erhalten im kommenden Jahr weniger Geld für ihren Lebensunterhalt. Die monatlichen Bedarfssätze sinken je nach Alter, Wohn- und Familiensituation zum Jahreswechsel um 13 bis 19 Euro im Monat. Die neuen Sätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden am Dienstag (29. Oktober) vom Bundessozialministerium im Gesetzblatt veröffentlicht, das "Handelsblatt" berichtete zuerst darüber.
Im Video: Söder und Lindner für Reduzierung von Asylanträgen
Alleinstehende, die nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, erhalten demnach künftig 441 Euro im Monat - bislang lag der Satz bei 460 Euro. Für Paare, die in einer gemeinsamen Wohnung leben, oder Asylbewerber:innen in Sammelunterkünften sinkt der monatliche Betrag von 413 auf 397 Euro. Die Sätze für Kinder und Jugendliche sowie für unverheiratete Erwachsene unter 25 Jahren, die bei ihren Eltern leben, liegen niedriger.
Sätze im vergangenen Jahr erhöht
Im Jahr zuvor waren die Sätze deutlich erhöht worden. Statt mit Geldleistungen kann der Bedarf auch durch Sachleistungen gedeckt werden. Die Kosten für Unterkunft, Heizung und Strom sind in den Beträgen nicht inbegriffen.
Die Regelbedarfe für Sozialleistungen werden jährlich an die Entwicklung der Preise und Nettolöhne angepasst. Nach der dafür angewandten Berechnungsmethode hätte sich deshalb auch für die Sozialhilfe und beim Bürgergeld zum Jahreswechsel eigentlich ein niedrigerer Wert ergeben - dort greift aber eine Bestandsschutzregelung, weswegen die Regelbedarfssätze gleich bleiben. Nach Angaben des Bundessozialministeriums greift diese Regelung aber nicht für das Asylbewerberleistungsgesetz, weswegen hier Kürzungen möglich sind.