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EuGH-Urteil: Kein Schadensersatz bei Luftverschmutzung
- Aktualisiert: 22.12.2022
- 16:36 Uhr
- Clarissa Yigit
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat ein Urteil gefällt: "Wer wegen verschmutzter Luft krank geworden ist, kann vom Staat keinen Schadenersatz verlangen".
Das Wichtigste in Kürze
Die Richter am EuGH urteilten, dass die EU-Staaten dazu verpflichtet seien, die Luftqualitätsrichtlinien einzuhalten und für saubere Luft zu sorgen.
Ein Pariser Bürger verklagte Frankreich auf 21 Millionen Euro Schadenersatz, da – mit der zunehmenden Luftverschmutzung im Pariser Ballungsraum – seine Gesundheit angeblich geschädigt wurde.
Ob die EU-Länder nach nationalen Vorschriften haftbar seien, schloss der EuGH nicht ausdrücklich aus.
Da die Grenzwerte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid sowohl in Deutschland als auch Frankreich in der Vergangenheit überschritten wurden, gab es für beide Länder bereits vom EuGH eine Rüge. Ein nun gefälltes Urteil des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg besagt, dass Menschen, die wegen verschmutzter Luft krank geworden sind, keinen Schadenersatz vom Staat verlangen können (Rechtssache C-61/21).
Pariser hatte geklagt
Auf rund 21 Millionen Euro Schadenersatz hat ein Pariser den französischen Staat verklagt. Er begründetet seine Klage mit der zunehmende Luftverschmutzung im Pariser Ballungsraum. Diese habe seine Gesundheit geschädigt. Nach Ansicht des französischen Bürgers müsse daher der Staat haften. So hätte Frankreich dafür sorgen müssen, dass EU-weite Grenzwerte – nach Auffassung des Klägers – eingehalten werden.
Vor einigen Monaten folgte auch die Generalanwältin am EuGH in ihren Schlussanträgen dieser Ansicht.
EuGH lehnt Schadenersatzklage ab
Bürger:innen müssen zwar erreichen können, dass nationale Behörden Maßnahmen für saubere Luft treffen. Wie die Richter allerdings entschieden, würden die europäischen Richtlinien zur Luftqualität dem Einzelnen keine Rechte verleihen, die zu Schadenersatz führen könnten. Lediglich sind die EU-Staaten dazu verpflichtet, die Luftqualitätsrichtlinien einzuhalten und für saubere Luft zu sorgen. Das allgemeine Ziel hiervon sei, die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt zu schützen. Aus diesem Grund lehnte der EuGH einen Anspruch auf Schadenersatz ab.
EU-Länder möglicherweise nach nationalen Vorschriften haftbar
Ob die EU-Länder nach nationalen Vorschriften haftbar seien, schloss der EuGH allerdings nicht ausdrücklich aus. Auch habe jeder einzelne das Recht, von den Behörden Maßnahmen – wie beispielsweise einen Luftreinhaltungsplan – zu erstreiten.
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa