Neue Regelung
Sexuelle Orientierung künftig kein Ausschlusskriterium für Blutspende
- Veröffentlicht: 01.09.2023
- 12:24 Uhr
- Clarissa Yigit
Eine neue Richtlinie erleichtert homo- und bisexuelle Männer das Blutspenden. Diese tritt ab Montag (4. September) in Kraft.
Das Wichtigste in Kürze
Ab Montag (4. September) tritt eine neue Änderung im Transfusionsgesetz in Kraft.
Demnach werden künftig bei einer Blutspende die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität bei der Bewertung des Risikos nicht mehr berücksichtigt.
Aber auch Menschen über 60 Jahre kommen dann als Erstspender infrage.
Blutspenden soll in erster Linie Leben retten. Für homo- und bisexuelle Männer in Deutschland hatte diese allerdings bisher einen eher diskriminierenden Beigeschmack. Mussten doch die Spendenwilligen ihre sexuelle Orientierung preisgeben.
Zudem hätten epidemiologische Daten belegt, dass insbesondere Sex unter Männern mit einem hohen Übertragungsrisiko für verschiedene Infektionen in Zusammenhang stehe, wie das Robert Koch-Institut (RKI) angab.
Dies kritisierten unter anderem Schwulenverbände.
Ab Montag (4. September) solle sich dies nun ändern, schreibt die Deutsche Presse-Agentur (dpa), denn dann tritt die neue Regelung zur sogenannten "Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten" der Bundesärztekammer in Kraft. Dies gab die Organisation am Donnerstag (31. August) bekannt.
Die Änderungen seien zudem im Einvernehmen mit dem Paul-Ehrlich-Institut sowie unter Beteiligung des Bundesgesundheitsministeriums und des RKI erfolgt.
Was ist neu?
Neu ist, dass im Transfusionsgesetz die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität bei der Bewertung des Risikos nicht berücksichtigt werden darf – diese konnten zu einem Ausschluss oder einer Rückstellung von Blutspenden führen.
Die Regelung zur Rückstellung von Transmenschen, die häufig Sex mit wechselnden Partnern haben, soll ebenfalls wegfallen.
Hinzu kommt, dass es keine Altersgrenzen mehr geben wird. Somit kommen auch über 60-Jährige als Erstspender infrage.
Spendeninteressenten werden demnach künftig nach der Anzahl der Sexualpartner und der Sexualpraxis befragt – nicht mehr nach sexueller Orientierung. Dies gelte auch für heterosexuelle Menschen, erklärt Johannes Oldenburg, Arzt und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer, gegenüber der dpa. Speziell werde auch nach Analsex gefragt. "An der Sicherheit der Blutprodukte ändert sich nichts."
Als "großen Fortschritt", bezeichnet etwa die Deutsche Aidshilfe die Gesetzesänderung der Ampel-Koalition.
Ob die neue Regelung allerdings ab Montag direkt angewendet wird, hänge davon ab, wie schnell die Blutspendedienste auf einen neuen Fragebogen umstellen, schreibt die dpa unter Berufung auf einen Sprecher.
Parlament beschloss bereits im März, Diskreminierung zu beseitigen
Bereits im März hat das Parlament beschlossen, "eine unvertretbare, medizinisch unnötige Diskriminierung" homosexueller Männer bei Blutspenden zu beseitigen und legte mit dem Gesetz eine entsprechende Änderung der Richtlinie der Bundesärztekammer vor.
Dennoch müssen Spender:innen weiterhin vor einer Spende einen umfangreichen Fragebogen zu ihrer Gesundheit ausfüllen und ein Arztgespräch führen, da Infektionen – speziell neue – erst nach einiger Zeit im Blut nachgewiesen werden können.
Außerdem werden alle Blutspenden im Labor auf spezielle Infektionskrankheiten untersucht, etwa auf HIV, Syphilis und Hepatitis B, C und E sowie auf das West-Nil-Virus, um eine sichere Versorgung zu garantieren.
Wer darf kein Blut spenden?
Kein Blut spenden dürfen hingegen Menschen, die innerhalb der letzten vier Monate ein Sexualverhalten aufgewiesen haben, das ein deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten mit sich bringen. Diese werden künftig zurückgestellt, erklärt die dpa.
Hierzu gehören sowohl Sex mit insgesamt mehr als zwei Personen als auch Sex mit einer neuen Person, wenn dabei Analverkehr praktiziert wurde.
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa