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Stiller Feiertag

Tanzverbot an Allerheiligen erklärt: Was darf man und was nicht?

  • Aktualisiert: 31.10.2024
  • 17:01 Uhr
  • Stefan Kendzia
In einigen Bundesländern gilt am 1. November ein Tanzverbot.
In einigen Bundesländern gilt am 1. November ein Tanzverbot.© Adobe

Allerheiligen ist ein wichtiger christlicher Feiertag, an dem aller verstorbenen Heiligen gedacht wird. Es ist ein sogenannter "stiller Feiertag" - das bedeutet, dass in mehreren Bundesländern Partys, Konzerte oder Diskothekenbesuche verboten sind.

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Der 1. November ist in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland nicht nur ein Gedenk-, sondern auch ein gesetzlicher Feiertag. Und nicht nur das - in den genannten Ländern gilt das sogenannte Tanzverbot, das bei Verstößen sogar mit hohen Bußgeldern belegt werden kann.

Im Video: Der Wettertrend fürs Allerheiligen-Wochenende

Tanzverbot, um Allerheiligen in angemessener Stille zu feiern

An Allerheiligen wird an alle Heiligen gedacht, die gestorben sind, so "Vivat Magazin". Es ist ein Feiertag der katholischen Kirche und nur in vorwiegend katholischen Bundesländern auch ein gesetzlicher Feiertag.

Das christliche Fest hat in religiösen Kreisen eine besondere Bedeutung und ist mit Auflagen belegt, die nicht überall auf Wohlwollen treffen. Denn mancherorts gilt das Tanzverbot. Nicht, um die Menschen zu ärgern, sondern den Tag in Stille zu feiern und der Trauer angemessenen Raum zu lassen.

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Unter das Tanzverbot fallen öffentliche Tanz- und Sportveranstaltungen, das Spielen lauter Musik oder auch öffentliche Konzerte. Generell sind an solchen Tagen Veranstaltungen und Versammlungen verboten, die dem "ernsten Charakter" des Tages widersprechen, wie die "Saarbrücker Zeitung" zusammenfasst.

Ein Verstoß gegen die an Allerheiligen geltenden Verbote in den jeweiligen Bundesländern gilt als Ordnungswidrigkeit. Bußgelder können bis zu 1.500 Euro für Veranstalter betragen - wobei Feiernde in der Regel nur verwarnt und nach Hause geschickt werden. In Bayern können sogar bis zu 10.000 Euro fällig werden.

  • Verwendete Quellen:
  • Vivat Magazin: "Warum feiern Katholiken Allerheiligen?"
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