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Grundsatzurteil gesprochen

Ungenutzte Urlaubstage verfallen nicht automatisch

  • Veröffentlicht: 20.12.2022
  • 16:03 Uhr
  • Max Strumberger, Joachiim Vonderthann

Immer wieder gibt es Streit um offene Urlaubsansprüche. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht ein Grundsatzurteil gefällt. Es stärkt die Position von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Urlaub verjährt nach einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts nicht automatisch.

  • Das gilt, wenn Arbeitgeber:innen ihre Beschäftigen nicht rechtzeitig auf eine drohende Verjährung hinweisen.

  • Geklagt hatten zwei Frauen aus Nordrhein-Westfalen.

Bislang verfallen offene Urlaubsansprüche von Arbeitnehmer:innen in Deutschland automatisch nach drei Jahren.  Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil vom Dienstag (20. Dezember) diese Praxis eingeschränkt und die Rechte von Beschäftigten gestärkt. 

Dieses Grundsatzurteil hat Auswirkungen auf viele Arbeitnehmer in Deutschland, die über offene Urlaubsansprüche streiten, die teilweise Jahre zurückliegen. Es stärkt ihre Position.

Die Informationspflicht des Arbeitgebers gelte auch für Arbeitnehmer, die für lange Zeit erkrankt sind. Ihnen drohte bisher auch für das Jahr ihrer Erkrankung der Verfall von Urlaub 15 Monate nach Ende des Kalenderjahres. Das gilt nun nicht mehr.

Zwei Frauen klagten erfolgreich

Mit ihren Urteilen setzten die höchsten deutschen Arbeitsrichter:innen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von September um, nachdem Arbeitgeber eine aktive Rolle spielen müssen und nicht zuschauen dürfen, wie Urlaubsansprüche erlöschen. Erfüllen sie diese Pflicht nicht, bleibe der Anspruch auf bezahlte Freizeit bestehen.

Zwei Frauen aus Nordrhein-Westfalen hatten sich bis in die höchsten Gerichtsinstanzen in Deutschland und Europa geklagt. Es ging unter anderem um 101 offene Urlaubstage aus mehreren Jahren sowie 14 Tage Resturlaub nach langwieriger Krankheit.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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