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Wahl am 23. Februar

Versand der Wahlbenachrichtigungen ist angelaufen - So geht es jetzt weiter bis zur Bundestagswahl

  • Aktualisiert: 14.01.2025
  • 10:43 Uhr
  • dpa
Briefwahl-Dummys liegen im Briefzentrum der Deutschen Post vor einem Testlauf in einer Kiste.
Briefwahl-Dummys liegen im Briefzentrum der Deutschen Post vor einem Testlauf in einer Kiste.© Arne Dedert/dpa

Es sind keine sechs Wochen mehr bis zur Bundestagswahl. Der vorgezogene Urnengang hat einen knappen Zeitplan für die Parteien und ihre Kandidaten. Und wie sieht es mit der Briefwahl aus?

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Inhalt

Die Deutsche Post sieht sich für die Briefwahl zur Bundestagswahl am 23. Februar gut gewappnet. Das Bonner Unternehmen teilte mit, dass der Versand der Wahlbenachrichtigungen angelaufen sei. Damit können die Bürger:innen die Briefwahl beantragen. Die Unterlagen hierzu inklusive Stimmzettel bekommt man der Post zufolge frühestens Anfang Februar.

Bei den meisten Kommunen kann der Briefwahl-Antrag auch online gestellt werden. Die Post, die zum Logistikkonzern DHL gehört, appellierte an die Kommunen, den Druck der Wahlunterlagen - also der Stimmzettel - rechtzeitig sicherzustellen.

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Zeitfenster kürzer als bei regulären Wahlen

Bei der vorgezogenen Wahl ist das Zeitfenster für die Rücksendung der Wahlunterlagen kürzer als bei regulären Wahlen - darauf weist auch die Post hin. "Wir sind startklar", sagt Post-Deutschlandchefin Nikola Hagleitner. Sie betont, dass es dieses Mal angesichts der engen Zeitfenster besonders wichtig sei, "dass alle Beteiligten gemeinsam - Kommunen, Dienstleister und die Briefwähler - ihren Beitrag zum Gelingen der Briefwahl leisten". Neben der Post haben auch andere kleinere Briefdienstleister Briefwahl-Aufträge bekommen.

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Wahlberechtigte erhalten demnächst Post von ihrer Gemeinde

Die Bundeswahlleitung in Wiesbaden teilte mit: "Alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten erhalten spätestens bis zum 2. Februar 2025 von ihrer Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung." Im Wählerverzeichnis registriert seien alle Bürger:innen, die am 12. Januar und damit am 42. Tag vor der Wahl bei ihrer Kommune mit Hauptwohnung gemeldet waren.

Die Wahlbenachrichtigungen geben auch das jeweilige Wahllokal für Wähler:innen am 23. Februar an. Wer bis zum 2. Februar keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte für eine Nachprüfung unverzüglich beim Wahlamt am Ort seiner Hauptwohnung nachfragen.

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Auslandsdeutsche müssen sich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen

Deutsche im Ausland, die nicht in der Bundesrepublik gemeldet sind, aber wählen wollen, müssen schriftlich ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Gemeinde beantragen. Die Bundeswahlleitung ergänzte: "Der Antrag ist gleichzeitig ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für die Briefwahl und kann bereits jetzt gestellt werden."

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