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Neue Verordnung im Zahlungsverkehr

Innerhalb von 10 Sekunden: Sofortüberweisungen ab sofort EU-weit ohne Mehrkosten möglich

  • Veröffentlicht: 08.02.2024
  • 13:51 Uhr
  • Stefan Kendzia
EU-Sofortüberweisungen sollen ab sofort rund um die Uhr ausgeführt werden können, das Geld muss innerhalb von zehn Sekunden angekommen sein.
EU-Sofortüberweisungen sollen ab sofort rund um die Uhr ausgeführt werden können, das Geld muss innerhalb von zehn Sekunden angekommen sein.© Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Es bewegt sich was im Finanzsektor. Und zwar richtig schnell: Eine neue Verordnung legt fest, dass Überweisungen innerhalb der EU sofort auf den Konten von Privatkunden und Unternehmen ankommen müssen. Gleichzeitig soll die Sicherheit der Überweisungen erhöht werden.

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Banken und andere Zahlungsdienstleister:innen sind ab sofort in der Pflicht, dass Überweisungen innerhalb der EU in Sekundenschnelle ankommen müssen. Sie müssen sicherstellen, dass Überweisungen günstig sind und unverzüglich bearbeitet werden - rund um die Uhr und an jedem Tag der Woche.

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Sofortüberweisungen innerhalb der EU unabhängig von Tag und Stunde

Die EU nimmt an Fahrt auf - zumindest, wenn es um Überweisungen geht. Ab sofort müssen Banken und Finanzdienstleister:innen laut der Webseite des Europäischen Parlaments dafür Sorge tragen, dass Sofortüberweisungen innerhalb der EU unabhängig von Tag und Stunde ausgeführt werden können. Zusätzlich soll das überwiesene Geld innerhalb von nur zehn Sekunden auf dem Konto des Empfängers ankommen. Im Gegenzug dazu sollen diejenigen, die eine Überweisung ausführen, ebenfalls innerhalb von zehn Sekunden informiert werden, ob der Überweisungsbetrag angekommen ist oder nicht. Die neuen Richtlinien gelten auch für Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist. Und zwar dann, wenn Konten bereits regelmäßige Transaktionen in Euro anbieten. Um dies umzusetzen, soll eine Übergangsperiode gelten.

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Um die Sicherheit in Sachen Sofortüberweisung zu gewährleisten, sollen Zahlungsverkehrsdienstleister:innen über moderne Instrumente zur Betrugserkennung und -prävention verfügen. So will man verhindern, dass Überweisungen aufgrund von Betrug oder Irrtum auf einem falschen Konto eingehen. Zu diesem Zweck sollen in der EU tätige Zahlungsverkehrsdienstleister:innen eine unverzügliche Überprüfung der Identität des Empfängers anbieten, ohne zusätzliche Kosten oder Gebühren. Zusätzlich soll als Betrugsbarriere ein vom Auftraggebenden festgelegter Höchstbetrag für Sofortüberweisungen dienen. Die Entgelte, die für eine Sofortüberweisung erhoben werden, dürfen nicht höher sein als die Gebühren für reguläre Überweisungen in Euro.

  • Verwendete Quellen:
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