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Landgericht Halle

Höcke muss wegen Nazi-Spruch Geldstrafe zahlen

  • Aktualisiert: 15.05.2024
  • 17:31 Uhr
  • Max Strumberger
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© Ronny Hartmann/AFP Pool/dpa

In einer Rede hat AfD-Politiker Björn Höcke eine verbotene SA-Parole verwendet. Er tat das aus Sicht der Staatsanwaltschaft wissentlich. Jetzt hat das Landgericht Halle geurteilt.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Björn Höcke wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

  • Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der AfD-Politiker wissentlich eine Nazi-Parole verwendet hat.

  • Höcke kann allerdings noch in Berufung gegen das Urteil gehen.

Das Landgericht Halle hat den AfD-Politiker Björn Höcke wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt. Er soll 100 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen, urteilte das Gericht am Dienstagabend. Der 52-Jährige hatte die Vorwürfe zurückgewiesen, die verbotene Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP wissentlich verwendet zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist innerhalb einer Woche möglich.

Höcke hatte bei einer Rede im Mai 2021 im sachsen-anhaltischen Merseburg am Ende gesagt: "Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland". Beim dritten Teil des Dreiklangs handelt es sich um eine verbotene Losung.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert. Es sei weder nachvollziehbar noch glaubhaft, dass Höcke nicht gewusst habe, dass die Parole verboten ist, erklärte Staatsanwalt Benedikt Bernzen. Zudem solle der AfD-Mann 10.000 Euro zahlen, möglichst für gemeinnützige Einrichtungen.

Im Video: Neue Umfrage aus Thüringen: Wagenknecht gewinnt, Höckes AfD verliert

Höcke-Anwälte forderten Freispruch

Höckes Verteidiger forderten in langen Vorträgen einen Freispruch. Rechtsanwalt Philip Müller sagte, einen Bezug zur NS-Zeit habe es bei der Veranstaltung in Merseburg nicht gegeben. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Parole planvoll oder vorbereitet verwendet worden sei.

Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet, Höcke ist ihr Landeschef. Direkte Folgen für seine Spitzenkandidatur bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September gibt es mit dem jetzigen Urteil nicht.

Der Politiker wird voraussichtlich auf die Anklagebank in Halle zurückkehren müssen, weil er im Dezember vergangenen Jahres die Parole "Alles für Deutschland" noch einmal bei einem Auftritt in Gera verwendet haben soll. Dort soll er laut Anklage als Redner den ersten Teil "Alles für" selbst gesprochen und dann das Publikum durch Gesten animiert haben, "Deutschland" zu rufen.

Zu diesem Zeitpunkt waren die Anzeige wegen der Rede in Merseburg und die Ermittlungen längst Thema in den Medien. Am Landgericht Mühlhausen in Thüringen wurde zudem eine Anklage gegen ihn wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Termine gibt es für beide Verhandlungen bislang nicht.

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  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
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