Auswirkungen auf Verbraucher:innen
Cannabis, Bürgergeld, Mindestlohn: Das ändert sich 2024
- Aktualisiert: 05.01.2024
- 10:29 Uhr
- Rebecca Rudolph
Einheitliche Ladekabel, mehr Geld für Pflegekräfte, Milchflaschen-Pfand und legales Cannabis: 2024 treten viele Reformen in Kraft, von denen sich einige auf die Einkommen der Bürger:innen auswirken. Das ändert sich 2024.
Das Wichtigste in Kürze
Cannabis-Besitz ist nicht mehr illegal und eine neue Pfandpflicht wird eingeführt.
Das Renteneintrittsalter wird erhöht und Gutverdiener:innen müssen mit höheren Sozialabgaben rechnen.
2024 kommen weitere Reformen auf die Verbraucher:innen in Deutschland zu.
Im neuen Jahr 2024 steigen der Mindestlohn und das Bürgergeld. Allerdings werden Restaurantbesuche wieder teurer. Außerdem tritt das Heizungsgesetz in Kraft. Das kommt auf Verbraucher:innen zu:
Höherer Mindestlohn
Seit dem 1. Januar steigt der Mindestlohn von 12,00 Euro auf 12,41 Euro in der Stunde.
Normale Steuer bei Restaurantbesuchen
Ebenfalls zum 1. Januar steigt in der Gastronomie wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt der vorübergehenden 7 Prozent. Essengehen könnte also teurer werden.
Höhere Minijob-Grenze
Im Zuge der Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Ab Januar dürfen damit statt 520 Euro 538 Euro im Monat verdient werden, ohne dass Sozialabgaben fällig werden.
Bürgergeld steigt deutlich
Die mehr als fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger:innen sollen zum 1. Januar 2024 im Schnitt rund zwölf Prozent mehr Geld bekommen.
Im Video: Deutlich mehr Bürgergeld ab 2024
Deutlich mehr Bürgergeld ab 2024
Pfand auf Milch in Plastikflaschen
Seit dem 1. Januar greift auch für Milch oder Milchmischgetränke eine Pfandpflicht, wenn sie in Plastikflaschen verkauft werden.
Einkommenssteuer
Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, soll steigen. Ursprünglich war geplant, dass die Grenze bei 11.604 Euro liegen sollte. Allerdings hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) zuletzt eine Erhöhung auf 11.784 Euro vorgeschlagen. Gleichzeitig soll der Kinderfreibetrag auf 6.612 Euro angehoben werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass aufgrund der Haushaltskrise noch Änderungen bei den geplanten Entlastungen eintreten könnten.
Kürzungen beim Elterngeld
Ab April soll das Elterngeld, eine finanzielle Unterstützung für Mütter und Väter, die nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, nur noch an Paare ausgezahlt werden, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 200.000 Euro beträgt. Für Alleinerziehende soll die Grenze ab April bei 150.000 Euro liegen. Diese Pläne sind allerdings aufgrund von Verzögerungen beim Bundeshaushalt noch nicht endgültig beschlossen.
Mehr Geld für Pflegekräfte
Ab dem 1. Mai erhalten Beschäftigte in der Altenpflege höhere Gehälter. Der Mindestlohn pro Stunde wird für Pflegefachkräfte auf 19,50 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 16,50 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 15,50 Euro angehoben.
Azubi-Lohn steigt
Für Azubis gibt es eine höhere Mindestvergütung im ersten Lehrjahr: plus 4,7 Prozent, das bedeutet 649 Euro im Monat. Davon betroffen sind Ausbildungen, die ab dem 1. Januar beginnen. Ausnahmen per Tarifvertrag sind möglich.
Heizungen bei Neubauten
Die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes greifen: Ab Januar dürfen innerhalb von Neubaugebieten in Neubauten nur Heizsysteme installiert werden, die auf einer Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. In vielen Fällen wird dies voraussichtlich auf Wärmepumpen hinauslaufen.
CO2-Preis
Der CO2-Preis steigt zum 1. Januar auf 40 Euro je Tonne, was Tanken sowie Heizen mit Öl oder Gas verteuert.
Energiepreisbremsen
Falls die Koalition nicht einen alternativen Lösungsweg findet (Stand: Mitte Dezember), werden zum 1. Januar die Maßnahmen zur Begrenzung der Strom- und Gaspreise aufgehoben. Dennoch haben diese Maßnahmen aufgrund gesunkener Marktpreise für die meisten Energieverbraucher:innen keine große Bedeutung mehr.
Im Video: Energiepreisbremse: Verbraucherschützer:innen fordern längere Laufzeit
Energiepreisbremse: Verbraucherschützer fordern längere Laufzeit
Deutschlandticket
Bis dato ist noch nicht klar, wie sich 2024 der Preis für das Deutschlandticket entwickeln wird. Die 49 Euro im Monat waren als Einführungspreis gedacht. Im Laufe des Jahres könnte der Beitrag also steigen.
Pflegegeld steigt
Das Pflegegeld in der häuslichen Pflege wird um fünf Prozent erhöht. Je nach Pflegestufe sind das monatlich 16 bis 45 Euro mehr.
Pflegekasse erhöht Zuschläge
Entlastung gibt es auch für Pflegebedürftige in Heimen: Die Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Die Erhöhung liegt je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim zwischen fünf und zehn Prozent.
Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener
In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung sollen Beiträge von Gutverdienern bis zu einem Betrag von im Westen 7.550 Euro pro Monat und von im Osten 7.450 Euro fällig werden. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll auf 5.175 Euro pro Monat steigen.
Cannabis soll legal werden
Für Erwachsene ab 18 Jahren soll zum 1. April der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt werden. Im privaten Bereich sollen bis zu 50 Gramm aus Eigenanbau erlaubt sein. Drei Pflanzen dürfen privat angebaut werden. Zum 1. Juli sollen dann Cannabis-Clubs zum gemeinsamen Anbau möglich werden. Der nötige Bundestagsbeschluss zu diesen Plänen der Ampel steht aber noch aus.
Altersgrenze bei Rente steigt
Zum Jahreswechsel erhöht sich die reguläre Altersgrenze für den Renteneintritt auf 66 Jahre für Rentenversicherte, die im Jahr 1958 geboren wurden. Für nachfolgende Geburtsjahrgänge steigt das Renteneintrittsalter in Intervallen von zwei Monaten an. Das bedeutet, dass sie entweder länger arbeiten oder Abschläge hinnehmen müssen, wenn sie früher in Rente gehen möchten.
Einheitliche Ladekabel
Ab dem 28. Dezember 2024 sind Hersteller von Smartphones, Tablets und anderen elektronischen Geräten dazu verpflichtet, den einheitlichen Ladekabelstandard USB-C zu verwenden.
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa