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Gefahr durch Samen und Pflanzen

Cannabis im Baumarkt? Bayerns Gesundheitsministerin schlägt Alarm

  • Aktualisiert: 24.05.2024
  • 13:31 Uhr
  • Kira Born
Article Image Media
© Sebastian Gollnow/dpa

Durch eine Lücke im Gesetz könnten Jugendliche einfach an Cannabis-Samen und -Pflanzen in Baumärkten kommen. Ein No-Go für Bayerns Gesundheitsministerin Gerlach.

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Neben Blumenerde noch Cannabis-Samen im Gartencenter oder Baumarkt mitnehmen? Das soll für Kinder und Jugendliche nicht erlaubt sein und wäre nach Auffassung von Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) "völlig unverantwortlich“. Sie warnt eindringlich vor dem Verkauf von Cannabis-Samen und Hanfpflanzen-Stecklingen an Minderjährige.

Das Gesetz der Ampel-Koalition habe große Schlupflöcher: "Es besteht die Gefahr, dass Stecklinge unreglementiert in Baumärkten oder anderen Fachgeschäften angeboten und auf diesem Wege auch von Kindern und Jugendlichen erworben werden", sagte die CSU-Politikerin der "Augsburger Allgemeinen" am Donnerstag (23. Mai).

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Cannabis: "Kinder und Jugendliche müssen besser geschützt werden"

Laut Gesetz handele es sich bei Samen und Stecklingen nicht um Cannabis. Außerhalb von Anbauvereinigungen gebe das Gesetz hier keine Regelungen vor. Der Umgang mit Stecklingen sei Minderjährigen nach aktueller Rechtslage somit nicht verboten, erklärte die bayerische Ministerin. Das Gesetz sei handwerklich mangelhaft und "gefährlicher Unfug". "Kinder und Jugendliche müssen besser geschützt werden", kritisierte Gerlach.

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In einem Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) appellierte sie dafür, dass umgehend an der Legalisierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen nachbessert werden müsse. Auch müsse der Umgang mit sogenanntem Vermehrungsmaterial eingeschränkt werden. "Laut gesetzlicher Definition im Konsumcannabisgesetz handelt es sich nämlich bei Vermehrungsmaterial, also bei Samen und Stecklingen, nicht um Cannabis.“ Die Abgabe von Setzlingen und Ähnlichem an Minderjährige soll nach Gerlach unter Strafe gestellt und mit einem Bußgeld verbunden werden, wie sie gegenüber der "Augsburger Allgemeine" forderte.

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Garten-Center Verband lehnt Cannabis Vertieb ab

Ebenso kritisch zeigte sich der Verband deutscher Garten-Center. Er gab in einem Statement an, dass es "bis auf absehbare Zeit für Gartencenter verboten bleibt, mit Cannabis zu handeln, indem beispielsweise Cannabis-Pflanzen zum Verkauf angeboten werden." Auch die Legalisierung zum 1. April habe daran nichts geändert.

Jedoch soll weiterhin der Erwerb von Zubehör-Artikeln zum Anbau der Pflanze erlaubt sein. Auf Anfrage des Bayerischen Rundfunks gaben die großen Baumarktketten Obi, Toom, Hornbach und Bauhaus an, dass die Cannabis-Legalisierung keine Änderung ihres Sortiments nach sich zieht.

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  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Augsburger Allgemeine: "Dope im Baumarkt? Lücken beim Cannabis-Gesetz"
  • DEGA: "Der Verkauf in Gartencentern bleibt verboten"
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