Gericht gibt Käufer Recht
Ebay: 7.000-Euro-Sofa für 700 - Tippfehler zählt nicht als Ausrede
- Veröffentlicht: 01.09.2023
- 14:55 Uhr
- Clarissa Yigit
Ein Tippfehler bei einem Online-Verkauf kann zu enormen Verlusten für Verkäufer:innen führen – Grund zur (Schadens-)Freude haben dann allerdings die Käufer:innen.
Verkäufer:innen, die Waren auf Online-Plattformen wie Ebay, Vinted und Co. anbieten, sollten immer sorgfältig prüfen, ob auch alle Angaben korrekt sind – insbesondere der Verkaufspreis.
Dies hatte offensichtlich eine Verkäuferin eines hochwertigen Designersofas nicht beachtet und somit ihr Möbelstück statt für 7.000 Euro für lediglich 700 Euro zum Verkauf angeboten. Nun muss diese für ihren Fehler Lehrgeld zahlen.
Im Video: Finanzamt: Unter diesen Bedingungen werden Ebay-Kleinanzeigen-Verkäufer nun gemeldet
Finanzamt: Unter diesen Bedingungen werden eBay-Kleinanzeigen-Verkäufer nun gemeldet
Schnäppchen für 700 Euro
Auf der Online-Plattform Ebay sah ein Käufer das Designersofa, das für 700 Euro angeboten wurde, und schlug bei diesem "Schnäppchen" umgehend mit der "Sofort-Bezahlen-Funktion" zu, um es zu erwerben.
Der Kaufpreis ging noch am selben Tag an die Verkäuferin. Allerdings kam die Couch nie beim Käufer an, denn die Verkäuferin lehnte die Lieferung ab, berichtet der "Spiegel".
Dennoch bestand der Käufer auf die Einhaltung des Kaufvertrags und bat um einen Termin zur Abholung der Couch.
Vermeintliche Gründe für Vertragsabbruch
Die Verkäuferin gab daraufhin unterschiedliche Gründe an, weshalb sie das Sofa doch nicht liefern könne. So versuchte sie sich beispielsweise damit herauszureden, dass sie in den USA lebe.
Über Ebay erhielt der Käufer zudem eine Nachricht, dass der Kauf abgebrochen worden ist. Damit erhielt auch der Käufer den erstatteten Kaufpreis zurück. Grund: "Ich habe den Artikel nicht mehr vorrätig oder er ist beschädigt", zitiert der "Spiegel".
Doch diese Ausreden fruchteten nicht beim Käufer, der darauf erneut die Übergabe des Sofas oder einen Schadenersatz forderte.
Gericht stimmt Schadenersatz zu
Nachdem die Verkäuferin nicht lieferte und die Frist verstrichen war, trat der Käufer schließlich vom Kaufvertrag zurück und forderte Schadenersatz in Höhe der Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert und dem Kaufpreis – also 6.300 Euro. Dies lehnte die Verkäuferin ab.
Begründung: Sie habe sich vertippt und wollte das Sofa ursprünglich für 7.000 Euro anbieten.
Allerdings hat die Verkäuferin des Sofas vermutlich nicht mit einer Klage des Verkäufers gerechnet, der das Landgericht Köln dann auch noch statt gab.
In der am Donnerstag (31. August) veröffentlichten Entscheidung urteilte das Landgericht Köln sinngemäß, dass Verkäufer:innen, die sich auf Onlineportalen beim Preis vertippen, nicht die Lieferung mit Ausrede verweigern dürfen - so der "Spiegel" - und sprach dem Käufer den Differenzbetrag als Schadensersatz zu. Schließlich hätten beide Parteien einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen.
Zudem hätte die Verkäuferin – nach Ansicht des Gerichts – den Irrtum im Angebot zu spät geltend gemacht. Dieser hätte möglicherweise doch noch als berechtigter Grund zur Anfechtung des Vertrags zählen können. So müsse eine Anfechtung wegen eines Preisirrtums gegenüber dem Käufer ausdrücklich und zeitnah erklärt werden, ergänzt "Internetrecht-Rostock.de".
- Verwendete Quellen: