Horrende Preise
Energiepreisbremse: So errechnen Sie die Höhe Ihrer Abschläge
- Aktualisiert: 17.01.2023
- 18:24 Uhr
- Lena Glöckner
Durch die eklatant gestiegenen Energiepreise ist in der Gesellschaft ein Gemisch aus Unsicherheit, Zukunftsängsten und finanziellen Nöten entstanden. Die Energiepreisbremsen der Bundesregierung sollen ab März für Entlastung sorgen und die Bürger:innen aktiv unterstützen.
Das Wichtigste in Kürze
Ab März 2023 gehen die Energiepreisbremsen rückwirkend an den Start.
Sie stellen deutliche Entlastung bei Strom, Gas und Fernwärme her.
Die Abschlagszahlung kann man online berechnen.
Es gibt derzeit wohl kaum ein Gespräch, das sich im Verlauf nicht um die Verbraucherpreise für Strom, Gas und Fernwärme dreht. Kein Wunder – manche Bürger:innen kommen durch die immens gestiegenen Verbraucherpreise ins große finanzielle Bedrängnis. Um die Situation erträglicher zu machen, hat sich die Regierung zu Energiepreisbremsen durchringen können, die ab März greifen. Und das sogar rückwirkend für die ersten beiden Monate des Jahres. Bei Direkt-Kunden kommen die staatlichen Entlastungen über niedrigere Abschläge an – bei Mieter:innen wirkt sich der günstigere Preis für Gas und Fernwärme in der Betriebskostenabrechnung aus.
Wie hoch ist die Entlastung?
Pauschal kann man diese Frage nicht beantworten. Das ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Was man aber sagen kann: "Wer aktuell mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom zahlen muss, profitiert von der Preisbremse", so Christina Wallraff, Energiemarktexpertin der Verbraucherzentrale NRW. Insgesamt werden Preiserhöhungen seit Jahreswechsel ab März vielfach wieder niedriger.
Wissen, was man zahlen muss
Wie hoch die Abschläge für Strom, Gas oder Fernwärme ausfallen, kann jetzt online ausgerechnet werden. Die Verbraucherzentrale NRW bietet mit ihrem Energiepreisrechner ein praktisches Tool, um die neuen Preise und damit die zu erwartenden Kosten zu berechnen. Ebenso kann mit dem Online-Rechner überprüft werden, ob ein neuer Abschlag vom Anbieter auch korrekt berechnet wurde. So ist man vor bösen Überraschungen geschützt.
Um den praktischen Abschlags-Rechner starten zu können, muss er mit Informationen gefüttert werden. Wichtig sind dabei die letzte Jahresabrechnung und Details, wie der aktuelle Bruttoarbeitspreis pro Kilowattstunde, der jeweilige Grundpreis und die Jahresverbrauchsprognose. Wer die neuen Bruttopreise je Kilowattstunde noch nicht kennt, wendet sich in Sachen Strom am besten direkt an den Versorger. Handelt es sich um Gas- oder Fernwärme, sprechen Eigentümer:innen in der Regel ebenfalls mit dem Versorger – Mieter:innen sollten sich bei den Vermieter:innen erkundigen, sofern kein eigener Vertrag mit einem Versorger besteht. Eine weitere Möglichkeit ist der Kontakt zur Verbraucherzentrale vor Ort, um Licht in den Energiepreis-Dschungel zu bringen.
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa
- Verbraucherzentrale NRW: "Rechner: Das ist Ihr passender Abschlag für Strom, Gas oder Fernwärme"