Anzeige
Ansturm war zunächst groß

Heizungstausch: Anträge auf Förderung können ab sofort bei der KfW gestellt werden

  • Veröffentlicht: 27.02.2024
  • 13:45 Uhr
  • Anne Funk
Wer sich eine Wärmepumpe einbauen lassen will, kann nun dafür eine Förderung beantragen.
Wer sich eine Wärmepumpe einbauen lassen will, kann nun dafür eine Förderung beantragen.© Adobe Stock

Das Gebäudeenergiegesetz sorgte lange für Streit, nun können Anträge auf Geld für den Heizungstausch gestellt werden. Wer seine Öl- oder Gasheizung weiternutzen will, kann dies aber immer noch tun.

Anzeige

Hausbesitzer:innen, die auf klimafreundlichere Heizungen umsteigen wollen, können seit Dienstag (27. Februar) Anträge bei der Förderbank KfW stellen. Zunächst gilt das für Eigentümer:innen von Einfamilienhäusern, die diese selbst bewohnen.

Am Morgen kam es bei der Registrierung auf dem KfW-Portal zu Wartezeiten. "Vor Ihnen im Warteraum sind: 529 Personen. Der Warteraum wurde angehalten", hieß es kurz vor 8 Uhr auf der Webseite. Später wurde die virtuelle Warteschlange schnell kleiner, sodass ein Zugang zum Portal innerhalb von Minuten möglich war.

Im Video: Nebenkostenabrechnung - Was Mieter:innen nicht zahlen müssen

Nebenkostenabrechnung: Was Mieter nicht zahlen müssen

30 Prozent  Grundförderung

Hintergrund der neuen Förderungen ist das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition, das seit dem 1. Januar gilt. Hauseigentümer:innen können bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen. So gibt es für den Einbau einer als klimafreundlich geltenden Heizung wie einer Wärmepumpe eine Grundförderung von 30 Prozent. Dazu können Boni gezahlt werden, wenn das Haus selbst genutzt und eine bestimmte Gehaltsgrenze unterschritten wird. Voraussetzung ist außerdem ein Vertrag mit einem Fachunternehmen.

Anzeige
Anzeige
:newstime

Über das Heizungsgesetz hatte es monatelang erbitterten Streit gegeben. Generell gilt: Funktionierende Heizungen können weiterbetrieben werden. Das gilt auch, wenn eine Heizung kaputtgeht, aber noch repariert werden kann. Vorgeschrieben ist seit 1. Januar, dass Neubauten in Neubaugebieten eine Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien haben muss. Das ist in vielen Fällen eine Wärmepumpe.

Die Bundesregierung will mit der Reform für mehr Klimaschutz die Wärmewende im Gebäudebereich voranbringen und Verbraucher:innen vor Preissprüngen bei Öl und Gas schützen, wenn die CO₂-Preise in den kommenden Jahren steigen.

  • Verwendete Quellen:
  • Nachrichtenagentur dpa
Mehr News und Videos
Exodus: Elon Musks Platform X in der Kritik

Exodus: Elon Musks Platform X in der Kritik

  • Video
  • 01:42 Min
  • Ab 12