Migration
JU-Chef fordert "Rückkehrzentren" für abgelehnte Asylbewerber
- Veröffentlicht: 21.09.2023
- 08:55 Uhr
- Joachim Vonderthann
Angesichts der wachsenden Flüchtlingskrise will der Nachwuchs von CDU und CSU einen deutlich strikteren Kurs gegenüber Asylbewerber:innen fahren.
Das Wichtigste in Kürze
JU-Chef Winkel will die Freizügigkeit abgelehnter Asylbewerber:innen deutlich einschränken.
Wer nicht abgeschoben werden könne, solle in "Rückkehrzentren" bleiben müssen, fordert der CDU-Politiker.
Zudem müsse von Geld- auf Sachleistungen für Asylbewerber:innen umgestellt werden.
Angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen in Deutschland werden weitere Forderungen nach einem strikteren Kurs laut. Der Chef der Jungen Union (JU), Johannes Winkel, bringt nun "Rückkehrzentren" ins Spiel. "Abgelehnte Asylbewerber, die nicht abgeschoben werden können, müssen nach dänischem Vorbild in Rückkehrzentren bleiben", sagte der CDU-Politiker der "Bild"-Zeitung vom Donnerstag (21. September).
JU-Chef: Asylbewerber:innen in "Rückkehrzentren"
Der Vorsitzende der Nachwuchsorganisation von CDU und CSU verlangt zudem eine Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes. Ausnahmslos müsse von Geld- auf Sachleistungen für Asylbewerber:innen umgestellt werden. "Das heißt: Einkaufen nur per Chip-Karte." Der 32-jährige Jurist sagte mit Blick auf die hohen Asylbewerberzahlen hierzulande, Dänemark fahre einen Migrations- und Integrationskurs, der Vorbild für Deutschland werden könne.
Erst kürzlich hatte auch Ex-Bundespräsident Joachim Gauck das Beispiel Dänemark angeführt. Den regierenden Sozialdemokraten sei es mit einem strikten Einwanderungskurs gelungen, eine nationalpopulistische Partei unter drei Prozent zu halten. Gauck betonte: ""Das heißt: Wir müssen Spielräume entdecken, die uns zunächst unsympathisch sind, weil sie inhuman klingen."
Im Jahr 2022 nur 13.000 Abschiebungen
Nach Angaben der Bundesregierung wurden 2022 knapp 13.000 ausreisepflichtige Personen aus Deutschland abgeschoben. Laut Ausländerzentralregister waren Ende 2022 rund 304.000 Menschen ausreisepflichtig, davon etwa 248.000 mit einer Duldung.
Geduldete sind Menschen, die zwar ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können. Das kann etwa daran liegen, dass sie keine Ausweisdokumente haben, krank sind oder ein minderjähriges Kind haben, das eine Aufenthaltserlaubnis besitzt. Die Duldung ist immer befristet.
- Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa