Er sitzt wegen Vergewaltigung im Gefängnis
Kommt der Verdächtige im Fall Maddie McCann frei? Christian B. will früher aus der Haft
- Aktualisiert: 26.03.2025
- 12:13 Uhr
- dpa
Christian B. steht im Fokus, weil Ermittler ihn im Fall Maddie unter Mordverdacht haben. Von anderen schweren Vorwürfen wurde er freigesprochen. Besteht nun die Chance auf vorzeitige Haftentlassung?
Das Wichtigste in Kürze
Der Maddie-Verdächtige Christian B. will vorzeitig aus der Haft entlassen werden.
Das Landgericht Hildesheim ist zuständig für die Überprüfung des Antrags, doch wann entsprechende Termine stattfinden, wird nicht bekanntgegeben.
Mit einer zeitnahen Entscheidung wird allerdings nicht gerechnet.
Der im Fall Maddie mordverdächtige Christian B. will früher aus dem Gefängnis kommen. Der 48-Jährige habe einen Antrag auf vorzeitige Entlassung gestellt, teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Zuständig für die Prüfung "bezüglich einer möglichen Reststrafenaussetzung" ist das Landgericht Hildesheim, wie ein Gerichtssprecher dort bestätigte.
Solche Verfahren seien aber nicht öffentlich, es werde keine Informationen zu Terminen geben, sagte der Gerichtssprecher. Mit einer zeitnahen Entscheidung sei nicht zu rechnen. Ein Verteidiger bestätigte den Antrag des 48-Jährigen, der derzeit wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin in Portugal im Gefängnis sitzt. Über den Wunsch nach einer vorzeitigen Entlassung hatte zuvor die "Sun" berichtet.
Keine Anklage im Maddie-Komplex
Der mehrmals vorbestrafte Sexualstraftäter war im Oktober 2024 in einem Prozess um drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch freigesprochen worden. Anschließend scheiterte aber der Versuch, das Verfahren mit dem Vergewaltigungsurteil neu aufrollen zu lassen.
Christian B. steht seit einigen Jahren im internationalen Fokus, weil der Deutsche im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine "Maddie" McCann unter Mordverdacht steht. Zum Maddie-Komplex gibt es jedoch keine Anklage und es gilt die Unschuldsvermutung.