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Bessere Löhne und Arbeitsbedingungen

Landesweiter Streik in Italien: Was auf Urlauber jetzt zukommt

  • Veröffentlicht: 19.10.2023
  • 13:15 Uhr
  • Clarissa Yigit
In Italien kann es am Freitag (20. Oktober) zu etlichen Behinderungen im Schienen-, Luft-, Wasser- als auch Autoverkehr kommen.
In Italien kann es am Freitag (20. Oktober) zu etlichen Behinderungen im Schienen-, Luft-, Wasser- als auch Autoverkehr kommen.© REUTERS/Tony Gentile/File Photo

Ein landesweiter Streik in Italien kann ab Donnerstagabend (19. Oktober) zu beträchtlichen Behinderungen im Verkehr führen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gewerkschaften in Italien fordern für ihre Mitglieder bessere Löhne und Arbeitsbedingungen.

  • Daher kommt es ab Donnerstag zu landesweiten Streiks.

  • Mit Störungen im Flug-, Schienen- und öffentlichen Nahverkehr sowie bei den Fähren im Inland ist zu rechnen.

Ab Donnerstag (19. Oktober, 21 Uhr) bis Freitag (20. Oktober) soll in Italien landesweit gestreikt werden, da die Gewerkschaften unter anderem bessere Löhne und Arbeitsbedingungen für ihre Mitglieder fordern. Dieser Generalstreik werde vermutlich auch Auswirkungen auf den Reiseverkehr mit sich bringen. So sei mit Störungen im Flug-, Schienen- und öffentlichen Nahverkehr sowie Fähren im Inland zu rechnen, schreibt der ADAC.

Gleich mehrere Gewerkschaften – und damit Beschäftigte im öffentlichen und auch privaten Sektor – sollen streiken, ergänzt "T-online" und beruft sich dabei auf einen Bericht von "Crisis24". Insbesondere Tourist:innen sollten nun wachsam sein.

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In diesen Bereichen wird gestreikt

Streik der Bahn von Donnerstag (19. Oktober, 21 Uhr) bis Freitag (20. Oktober, 21 Uhr)

Der Streik der Gewerkschaft, die die Bahnbetreiber in ganz Italien vertrete, soll bereits am Donnerstag um 21 Uhr beginnen. Störungen auf dem "gesamten italienischen Streckennetz" seien daher vorprogrammiert. Und auch nach Streikende könne es immer noch zu "Verspätungen und Ausfällen" kommen, schreibt "T-online".

Streik an Flughäfen von Freitag (20. Oktober, 0 Uhr bis 24 Uhr)

Einen 24-stündigen Großstreik planen auch die Luftgewerkschaften. In der Zeit von sieben bis zehn Uhr und von 18 bis 21 Uhr solle allerdings der Flugverkehr garantiert werden. Massive Störungen seien dennoch zu erwarten.

Streik im ÖPNV am Freitag (20. Oktober, ganztägig)

Auch der öffentliche Nahverkehr (ÖPNV) in Großstädten – wie beispielsweise Rom und Mailand – werde betroffen sein, sodass U-Bahnen, Busse und Straßenbahnen vermutlich nur unregelmäßig fahren werden. Allerdings sollen die "wesentlichen Dienstleistungen" in der Zeit von sechs bis neun Uhr sowie von 18 bis 21 Uhr gewährleistet sein.

Streik auf Autobahnen von Donnerstag (19. Oktober, 22 Uhr) bis Freitag (20. Oktober, 22 Uhr)

Der Streik werde sich auch auf den Autobahnen bemerkbar machen, da dort unter anderem die Mautstationen nicht besetzt sein werden.

Streik der Fähren zu den Inseln am Freitag (20. Oktober, von 1 Uhr bis 24 Uhr)

Am Freitag kommt es außerdem zu Streiks der Fähren zu den Inseln. Zudem werden von dem Ausstand auch Schulen und andere staatliche Dienste betroffen sein. Es könne auch zu Protesten kommen.

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Urlaub in Italien

Tourist:innen, die um Freitag einen Aufenthalt in Italien geplant haben, sollten auf jeden Fall den Streik in die Urlaubsplanung mit einkalkulieren. So kann es zu langen Wartezeiten oder überfüllten Transportmitteln wie Busse und Bahnen, als auch an Flughäfen oder Bahnhöfen kommen.

Reisende, die am Freitag Italien verlassen wollen, sollten vor dem Auschecken aus der jeweiligen Unterkunft sich erst über eine gesicherte Abreise informieren. Um nicht in Konflikte zu geraten, sollten auch Proteste und Demonstrationen gemieden werden.

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Rechte von Reisenden

Dennoch haben Reisende bei einem Streik auch Rechte. Bei Pauschalreisen sollten sich die Betroffenen an den Reiseveranstalter wenden.

Beim Ausfall eines Verkehrsmittels könne grundsätzlich Anspruch auf Ersatzbeförderung verlangt werden. Hat das Transportmittel mehr als drei Stunden Verspätung, haben die Wartenden "sogar ein Recht auf Entschädigung und können den Fahrpreis erstattet bekommen", schreibt "reisereporter.de" und bezieht sich dabei auf die EU-Fahrgastrechte-Verordnung, die für Zug-, Flug-, Schiff- und Busreisen innerhalb der EU gilt.

Flugverspätungen sollten zudem auf einem EU-Formular für Fluggastbeschwerden dokumentiert und an die Fluggesellschaft gesendet werden.

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